Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36

Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen auf Grundlage DSGVO Art 36 Abs 1
Anzahl der Untersuchungen und Ergebniss der Untersuchung nach DSGVO Art. 58 ausgeloest durch Art 36 Abs 2
Anzahl und Begruendung der nach DSGVO Art 36 Abs 2 nicht genehmigten Verarbeitungsvorgaenge
Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen, die sich im Allgemeinen auf Datenschutzfolgenabschaetzungen beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Samuel Domiks
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Samuel Domiks
Betreff
Datenschutzfolgenabschaetzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#276719]
Datum
19. April 2023 13:22
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen auf Grundlage DSGVO Art 36 Abs 1 Anzahl der Untersuchungen und Ergebniss der Untersuchung nach DSGVO Art. 58 ausgeloest durch Art 36 Abs 2 Anzahl und Begruendung der nach DSGVO Art 36 Abs 2 nicht genehmigten Verarbeitungsvorgaenge Anzahl und Inhalt der Anfragen von Verantwortlichen, die sich im Allgemeinen auf Datenschutzfolgenabschaetzungen beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Samuel Domiks Anfragenr: 276719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276719/ Postanschrift Samuel Domiks << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Domiks

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage zu Datenschutzfolgenabschätzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#276719] Unser Az.: 5.8.1.020/0…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage zu Datenschutzfolgenabschätzungen und Konsultation nach DSGVO Art 36 [#276719]
Datum
16. Mai 2023 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az.: 5.8.1.020/077 Sehr geehrter Herr Domiks, Sie haben mit E-Mail vom 19. April 2023 Auskünfte zu Datenschutz-folgenabschätzungen und Konsultation nach Art. 36 DS-GVO nach dem IFG M-V beantragt. Nach Rücksprache mit den Referaten in unseren Behörde kann ich Ihnen mitteilen, dass seit dem Jahr 2018 keine Konsultationen nach Art. 36 DS-GVO erfolgt sind. Mit freundlichen Grüßen