Datenschutzfolgenabschätzungen und Unterlagen nach § 4 BbgDSG

Anfrage an: Finanzamt Oranienburg

Bitte senden Sie mir alle Freigabeverfahren nach § 4 BbgDSG, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, sowie die Datenschutzfolgenabschätzungen. Insbesondere auch für die Nutzung des Faxes.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgenabschätzungen und Unterlagen nach § 4 BbgDSG [#299176]
Datum
4. Februar 2024 05:44
An
Finanzamt Oranienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Freigabeverfahren nach § 4 BbgDSG, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, sowie die Datenschutzfolgenabschätzungen. Insbesondere auch für die Nutzung des Faxes.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299176/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzamt Oranienburg
Versuch der Abweisung
Von
Finanzamt Oranienburg
Via
Briefpost
Betreff
Versuch der Abweisung
Datum
29. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Versuch der Abweisung [#299176] Sehr << Anrede >> Ihren Schriftsatz vom 29.02.2024 habe ich erhalt…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Versuch der Abweisung [#299176]
Datum
3. März 2024 04:09
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihren Schriftsatz vom 29.02.2024 habe ich erhalten. Ihre Qualifizierung als Anfrage, welche nicht dem AIG unterliegt ist schlicht unrichtig. § 4 BbgDSG stellt keine dem AIF vorge hende Spezialregelung dar. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das IFG, hier die analoge Regelung zu § 1 Abs. 1 IFG Bund, nur durch solche Regelungen verdrängt, die einen mit § 1 Abs. 1 IFG identischen sachlichen Regelungsgehalt aufweisen und sich als ab- schließende Regelung verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2018 - 7 C 30/15). Dies trifft auf § 4 BbgDSG jedoch aus meiner Sicht nicht zu. Mit der Regelung des § 4 BbgDSG soll den Bürgern die datenschutzrechtliche Ex-post - Kontrolle ermöglicht werden. Während § 4 BbgDSG die effektive Prüfung durch die Bürger sicherstellen will, gewährt § 1 AIF einen Anspruch für Jedermann auf Informationszu- gang zu amtlichen Dokumenten. § 4 BbgDSG ist somit bereits mangels identischen Regelungsgehalts nicht als eine das AIG verdrängen- de Spezialnorm i.S.d. § 1 AIG zu sehen. Es finden sich jedoch keine Anhaltspunkte dafür, die Regelung des § 4 BbgDSG als abschließend zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299176/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgenabschätzungen und Unterlagen nach § 4 BbgDSG“ [#299176]
Datum
7. März 2024 06:16
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/299176/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ausweichend und unvollständig beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 299176.pdf - 2024-02-29_1-2024-03-01-17-16-03-0001-kath.pdf Anfragenr: 299176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299176/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 4. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 4. Februar 2024
Datum
21. März 2024 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Az. 002/24/0481 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 4. Februar 2024 [#299176] Guten Tag, herzlich…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 4. Februar 2024 [#299176]
Datum
21. März 2024 13:30
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen dank für die Information. Ich wende mich daher gerne an den BfDI. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299176/