Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen in Forschungsprojekten

Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen, die Studienteilnehmer*innen für die Teilnahme an Studien (z.B. Forschungsinterviews) ausfüllen und abgeben müssen.

Nicht erst seit der DSGVO müssen Probanden Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten bereitgestellt werden. Die Probanden müssen auch in diese Verarbeitung einwilligen. Außerdem müssen Probanden explizit in die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen einwilligen. Bitte stellen Sie mir Blanko-Formulare zur Einsicht zur Verfügung.

Herzlichen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutzhinweise und Ei…
An Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen in Forschungsprojekten [#214952]
Datum
12. März 2021 14:04
An
Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen, die Studienteilnehmer*innen für die Teilnahme an Studien (z.B. Forschungsinterviews) ausfüllen und abgeben müssen. Nicht erst seit der DSGVO müssen Probanden Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten bereitgestellt werden. Die Probanden müssen auch in diese Verarbeitung einwilligen. Außerdem müssen Probanden explizit in die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen einwilligen. Bitte stellen Sie mir Blanko-Formulare zur Einsicht zur Verfügung. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214952/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass kein Informationsansp…
Von
Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie
Betreff
AW: Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen in Forschungsprojekten [#214952]
Datum
22. März 2021 18:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass kein Informationsanspruch besteht, da die genannten Rechtsvorschriften auf die Fraunhofer-Gesellschaft nicht anwendbar sind. Grundsätzlich: Die Fraunhofer-Gesellschaft ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, die der Förderung der angewandten Forschung verpflichtet ist. Unser Handeln ist an die Grundsätze der Gemeinnützigkeit gebunden. Wir sind uns der Verantwortung im Umgang mit Forschungsfreiheit bewusst und fördern den verantwortungsvollen Umgang mit Forschung. Informationen, die wir verarbeiten und erarbeiten, erfordern einen besonderen Schutz. Dies gilt für personenbezogene Daten ebenso wie für Firmendaten, Forschungsmethoden und -ergebnisse. Wir beachten bei unserer Arbeit die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität im Sinne einer umfassenden Verantwortung für die Redlichkeit und Qualität unseres Forschens. Mit freundlichen Grüßen