Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH

Unterlagen, in denen das Ergebnis der rechtlichen Bewertung von der Unternehmenstätigkeit der Scoperty GmbH festgehalten wurde. Hierbei dürfte es sich um ein Rechtsgutachten handeln.

Das Unternehmen Scoperty GmbH gibt an, sich mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt und so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben.

An der Herausgabe von personenbezogenen Daten habe ich ausdrücklich kein Interesse.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, in denen das…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
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Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH [#221396]
Datum
31. Mai 2021 09:37
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, in denen das Ergebnis der rechtlichen Bewertung von der Unternehmenstätigkeit der Scoperty GmbH festgehalten wurde. Hierbei dürfte es sich um ein Rechtsgutachten handeln. Das Unternehmen Scoperty GmbH gibt an, sich mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt und so seine Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht abgesichert zu haben. An der Herausgabe von personenbezogenen Daten habe ich ausdrücklich kein Interesse. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221396/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit …
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH [#221396]
Datum
13. Januar 2022 10:03
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH“ vom 31.05.2021 (#221396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221396/
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
LDA-1085-6347/21-P Sehr Antragsteller/in Unsere Behörde unterliegt keinen Rechtsvorschriften zur Informationsfre…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
WG: Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH [#221396]
Datum
13. Januar 2022 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
LDA-1085-6347/21-P Sehr Antragsteller/in Unsere Behörde unterliegt keinen Rechtsvorschriften zur Informationsfreiheit. Deshalb müssen wir derartige Anfragen nicht beantworten. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es in Bayern nicht, jedoch gibt es ein sog. allgemeines Auskunftsrecht in Artikel 39 BayDSG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG/true ). Die Vorschrift des Art. 39 Absatz 1 Satz 1 BayDSG lautet: "(1) Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird und 1. bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und 2. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden." Allerdings sind einige Behörden gemäß Artikel 39 Absatz 4 BayDSG hiervon ausgenommen, darunter gemäß Ziffer 1 die Aufsichtsbehörden im Sinne des Artikels 51 DSGVO, also die bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden, denn dieses ist gemäß Artikel 18 BayDSG eine Aufsichtsbehörde im Sinne von Artikel 51 DSGVO. Unser Haus unterliegt somit nicht der Pflicht zur Beantwortung von "Informationsfreiheitsersuchen" (allgemeinen Auskunftsersuchen) nach Art. 39 BayDSG. Auch andere Informationsfreiheitsrechtliche Verpflichtungen bestehen für unser Haus nicht. Wir werden Ihre Anfrage daher nicht beantworten.

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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Sehr Antragsteller/in Hier noch die Signierung meiner unten Ihnen geschickten Mail, damit Sie wissen, wer Ihnen g…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung der Tätigkeit von der Scoperty GmbH [#221396]
Datum
13. Januar 2022 10:56
Status
Sehr Antragsteller/in Hier noch die Signierung meiner unten Ihnen geschickten Mail, damit Sie wissen, wer Ihnen geantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen