Datenschutzrechtliche Bewertung Relevo App

Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes (und der Nutzung durch Studierende) der Relevo App für Android und iOS durch das Studierendenwerk Thüringen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vermerke,…
An Studierendenwerk Thüringen AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung Relevo App [#250367]
Datum
1. Juni 2022 10:56
An
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes (und der Nutzung durch Studierende) der Relevo App für Android und iOS durch das Studierendenwerk Thüringen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Ihre Datenschutzanfrage vom 01.06.2022 zu Revelo Sehr [geschwärzt], wir bitten Sie sich mit Ihrer Datenschutzanfr…
Von
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Betreff
Ihre Datenschutzanfrage vom 01.06.2022 zu Revelo
Datum
8. Juni 2022 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
46,7 KB
image002.jpg
32,2 KB


Sehr [geschwärzt], wir bitten Sie sich mit Ihrer Datenschutzanfrage direkt an die Fa. Revelo zu wenden, da wir hierfür nicht zuständig sind und der Fa. Revelo in unseren gastronomischen Einrichtungen lediglich Raumkapazitäten zur Bereitstellung des Mehrweggeschirrs zur Verfügung stellen. Das Studierendenwerk Thüringen selbst erhebt bei Nutzung des Mehrweggeschirrs der Fa. Revelo keine personenbezogenen Daten von den Nutzern und ist weder Datenverantwortlicher i.S.v. Art.24 DS-GVO noch Auftragsverarbeiter nach Art.28 DS-GVO. Auf die bei Nutzung der Relevo-App vom Nutzer gemachten personenbezogenen Angaben, wie Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Postanschrift, hat das Studierendenwerk Thüringen keinerlei Zugriff. Dieser liegt vollständig bei der Firma Relevo. [geschwärzt] [geschwärzt] Studierendenwerk Thüringen Tel.: [geschwärzt] [cid:image001.png@01D87B31.CB7201D0] Philosophenweg 22 07743 Jena Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [mensa]

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Studierendenwerk Thüringen AdöR
Lieber << Antragsteller:in >> Frau Gelbke hatte Ihnen ja inhaltlich schon geantwortet. Im Übrigen wä…
Von
Studierendenwerk Thüringen AdöR
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung Relevo App [#250367]
Datum
8. Juni 2022 16:28
Status
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3,7 KB


Lieber << Antragsteller:in >> Frau Gelbke hatte Ihnen ja inhaltlich schon geantwortet. Im Übrigen wäre es uns tatsächlich lieber, wenn unsere Gäste im Haus essen. Vielleicht können wir auch die kostenlose Möglichkeit, sich jeweils selbst Gefäße mitzubringen etwas bekannter machen. Wir werden das sicher auch im Mensa-Ausschuss nochmal besprechen. Mit freundlichem Gruß