Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT

Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von ChatGPT

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    20. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT [#274914]
Datum
5. April 2023 07:50
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von ChatGPT
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274914/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT [#274914]
Datum
6. April 2023 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.008 Sehr << Antragsteller:in >> Danke für Ihre E-Mail! Ich nehme an, Sie fragen nach …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT [#274914]
Datum
6. April 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az. 18.01/23.008 Sehr << Antragsteller:in >> Danke für Ihre E-Mail! Ich nehme an, Sie fragen nach Informationen zu einer datenschutzrechtlichen Bewertung durch meine Behörde (oder durch die DSK oder durch die Taskforce KI der DSK; deren Dokumente könnten hier ebenfalls vorliegen). Dazu müsste ich Ihnen zum heutigen Stand Fehlanzeige melden. Gerne kann ich mir aber Ihren Antrag erneut vorlegen lassen, sobald wir Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung herausgeben können. Wenn Sie dies so wollen, bräuchten Sie keine neue IZG-Anfrage zu stellen; Sie würden die Informationen umgehend erhalten, sobald wir sie herausgeben dürfen. Sehr wahrscheinlich wird dies aber länger als einen Monat in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass es sehr lange dauert, könnte ich Ihnen spätestens nach drei Monaten einen Zwischenstand mitteilen. Bitte teilen Sie mir mit, ob wir so verfahren sollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Ihr freundliches Angebot für die Wiedervorl…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT [#274914]
Datum
6. April 2023 11:42
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Ihr freundliches Angebot für die Wiedervorlage meines Antrags. Ich nehme dieses Angebot sehr gerne an und freue mich auf die Bereitstellung der Informationen, sobald diese vorliegen und von Ihnen herausgegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274914/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/23.008 Sehr << Antragsteller:in >> die drei Monate sind verstrichen; OpenAI hat in der Ze…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT [#274914]
Datum
21. Juli 2023 12:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az. 18.01/23.008 Sehr << Antragsteller:in >> die drei Monate sind verstrichen; OpenAI hat in der Zeit einmal um Fristverlängerung gebeten, die Antworten sind dann erst Anfang Juli verfügbar gewesen, und nun wertet unser Team die Antworten aus. Es ist durchaus möglich, dass Nachfragen bei OpenAI erforderlich sind, bevor eine Bewertung - nicht nur aus meinem Haus, sondern gemeinsam mit den anderen Datenschutzaufsichtsbehörden - abgegeben werden kann. Ich habe mir Ihre Anfrage auf Wiedervorlage gelegt und werde erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen