Datenschutzrechtliche Bewertung von Clouddiensten

1. Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Amazon Web Services
2. Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Google Cloud Platform und/oder Google Workspace
3. Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Salesforce Sales Cloud

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung von Clouddiensten [#273766]
Datum
22. März 2023 16:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Amazon Web Services<< Antragsteller:in >> 2. Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Google Cloud Platform und/oder Google Workspace<< Antragsteller:in >> 3. Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Salesforce Sales Cloud Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.03.2023 wird hiermit bestätigt. << Antragsteller:in >> << Antra…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Clouddiensten [#273766]
Datum
23. März 2023 09:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.03.2023 wird hiermit bestätigt. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.<< Antragsteller:in >> --<< Antragsteller:in >> Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf<< Antragsteller:in >> Tel.: 0211-38424-0<< Antragsteller:in >> Fax: 0211-38424-999<< Antragsteller:in >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><< Antragsteller:in >> Internet: www.ldi.nrw.de<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>  << Antragsteller:in >> Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:<< Antragsteller:in >> www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2023 zur datenschutzrechtlichen Bewertung verschiedener Dienste Von: << Antragstell…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2023 zur datenschutzrechtlichen Bewertung verschiedener Dienste
Datum
24. April 2023 15:44
Status
Warte auf Antwort
Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbeitung: Frau Dr. Küll Tel. 0211/38424-401 Aktenzeichen: 41.2.5.1 - 2122/23 (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf ihren IFG-Antrag vom 22.03.2023 zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Amazon Web Services, Google Cloud Platform/Google Workspace und Salesforce . Die Bearbeitung Ihres Antrags ist angesichts der erforderlichen Abstimmung innerhalb der LDI mit erheblichem Aufwand verbunden. Die interne Prüfung und Koordinierung ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann ich Ihre Anfrage nicht fristgemäß beantworten und bitte Sie noch um etwas Geduld. Voraussichtlich werden wir Ihre Anfrage aber bis spätestens 08.05.2023 beantworten können. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Verzögerung. Wir werden uns in Kürze unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW - Anfragenr: 273766, Unser Az. 41.2.5.1 - 2122/23 Von: << Antragsteller:in >&…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW - Anfragenr: 273766, Unser Az. 41.2.5.1 - 2122/23
Datum
8. Mai 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: << Antragsteller:in >> An: << Antragsteller:in >> Bearbeitung: Frau Dr. Küll Tel. 0211/38424-401 Aktenzeichen: 41.2.5.1 - 2122/23 (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 22.03.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Sie fragen nach Informationen 1. zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Dienste Amazon Web Services 2. zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Google Cloud Platform und/oder Google Workspace 3. zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Salesforce Sales Cloud. Diese Dienste werden von den Unternehmen Amazon, Google und Salesforce verantwortet. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW haben Sie Anspruch auf Zugang zu den bei der LDI NRW vorhandenen amtlichen Informationen. Auf dieser Basis teile ich Ihnen Folgendes mit: Eine umfassende Prüfung der von Ihnen genannten Dienste wurde unsererseits bislang nicht vorgenommen. Die LDI NRW hat keine - auch keine innerdeutsche - datenschutzrechtliche Zuständigkeit für die hinter den genannten Diensten stehenden Unternehmen; eine Befassung mit diesen Diensten erfolgt daher im Wesentlichen nur, sofern Beschwerden gegen den Einsatz der Dienste durch Verantwortliche in unserem Zuständigkeitsbereich oder entsprechende Beratungsanfragen bei uns eingehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen nicht beantworten kann, inwiefern die von Ihnen benannten Dienste bislang Gegenstand von Beschwerden oder Beratungsanfragen an unsere Behörde waren. Da wir in unseren Bearbeitungslisten nicht systematisch erfassen, auf welche Dienste sich Beschwerden und Beratungsanfragen konkret beziehen, ist diese Information hier nicht vorhanden. Zu Google Workspace ist mir ein Musterschreiben aus dem Jahr 2021 bekannt, das ich dieser E-Mail gern als Anhang beifüge. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße