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Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers

alle gemäß Artikel 13 und Artikel 14 gegebenenfalls in Verbindung mit Artikel 26 oder mit Artikel 28 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit Paragraph 11 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) mitteilungspflichtigen und bei dem Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein KRZN als einem der gemeinsam Verantwortlichen im Sinne von Artikel 26 EU-DSGVO oder als dem als Auftragsverarbeiter Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 EU-DSGVO oder ersatzweise als dem Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 Absatz 10 EU-DSGVO vorhandenen Informationen in Bezug auf die mit der Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers unmittelbar (URL: https://www.moers.de/de/politik/allgemeine-informationen-zur-landtagswahl/ und insbesondere URL: https://www.moers.de/de/politik/briefwahl-landtagswahl/&nid1=98289 ) und beziehungsweise oder online (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Start.action?layout=9&bwnr=17&gkz=090 ) mithilfe des Zweckverbands Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Start.action?layout=9&bwnr=17&gkz=090 ) verbundenen Datenverarbeitungen.

Die allgemein vom KRZN für die Stadt Moers bereitgehaltene Datenschutzerklärung (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Datenschutz.action;jsessionid=37CA0550CA56AA6D12DD61531A0EE3D4.tcclextp1?gkz=90 ) und auch die Information nach Artikel 13 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung der Stadt Moers zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (Download-URL: http://www.etracker.de/lnkcnt.php?et=DXEvgg&url=http://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf/$file/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf?openelement&lnkname=Informationspflicht%20-%20Durchf%FChrung%20von%20Wahlen%20und%20Abstimmungen oder datenschutzfreundlicher: https://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf/$file/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf?openelement&lnkname=Informationspflicht%20-%20Durchf%FChrung%20von%20Wahlen%20und%20Abstimmungen ) sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise für den Internetauftritt der Stadt Moers auf deren Website (URL: http://www.moers.de/de/inhalt/datenschutzhinweise/ ) sind hinsichtlich der Datenverarbeitung in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen offensichtlich unzutreffend, unvollständig oder unzureichend oder alles zusammen.

Die Zugänglichmachung der begehrten Informationen soll vorzugsweise in elektronischer Form auf den im Auftrag oder im Interesse der Stadt Moers und zu deren Unterstützung im Allgemeinen und zur Unterstützung des Briefwahlbüros der Stadt Moers im Besonderen erstellten Internetseiten des KRZN vor dem Aufruf des Online-Formulars zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen und vor dem Absenden des ausgefüllten Online-Formulars erfolgen sowie zusätzlich unter Angabe der entsprechenden Erledigungsvermerke einschließlich der beiden Link-Angaben in der Antwort auf diesen Antrag auf Zugänglichmachung der hiermit begehrten Informationen auf der Plattform von FragDenStaat.de.

Im Falle der gemeinsamen Verantwortlichkeiten im Sinne von Artikel 26 EU-DSGVO verlange und beantrage ich außerdem die Zugänglichmachung der in der Vereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 EU-DSGVO enthaltenen Informationen im vollständigen Wortlaut einschließlich der das Zustandekommen dieser Vereinbarung betreffenden Informationen in elektronischer und allgemein zugänglicher und insoweit auch transparenter Form auf den Internetseiten des KRZN und unter Angabe der entsprechenden Links auch in der Antwort auf diesen IFG-Antrag auf der Plattform FragDenStaat.de.

Im Falle der Verantwortlichkeit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 EU-DSGVO verlange und beantrage ich die Zugänglichmachung der in einem Vertrag oder in einem anderen Rechtsinstrument im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 EU-DSGVO und der in dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a EU-DSGVO enthaltenen Informationen im vollständigen Wortlaut einschließlich der das Zustandekommen dieser Urkunden, Dokumente, Texte und anderen Rechtsinstrumente betreffenden Informationen in elektronischer und allgemein zugänglicher und insoweit auch transparenter Form auf den Internetseiten des KRZN und unter Angabe der entsprechenden Links auch in der Antwort auf diesen IFG-Antrag auf der Plattform FragDenStaat.de.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers [#248687]
Datum
10. Mai 2022 14:03
An
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle gemäß Artikel 13 und Artikel 14 gegebenenfalls in Verbindung mit Artikel 26 oder mit Artikel 28 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit Paragraph 11 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) mitteilungspflichtigen und bei dem Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein KRZN als einem der gemeinsam Verantwortlichen im Sinne von Artikel 26 EU-DSGVO oder als dem als Auftragsverarbeiter Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 EU-DSGVO oder ersatzweise als dem Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 Absatz 10 EU-DSGVO vorhandenen Informationen in Bezug auf die mit der Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers unmittelbar (URL: https://www.moers.de/de/politik/allgemeine-informationen-zur-landtagswahl/ und insbesondere URL: https://www.moers.de/de/politik/briefwahl-landtagswahl/&nid1=98289 ) und beziehungsweise oder online (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Start.action?layout=9&bwnr=17&gkz=090 ) mithilfe des Zweckverbands Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Start.action?layout=9&bwnr=17&gkz=090 ) verbundenen Datenverarbeitungen. Die allgemein vom KRZN für die Stadt Moers bereitgehaltene Datenschutzerklärung (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Datenschutz.action;jsessionid=37CA0550CA56AA6D12DD61531A0EE3D4.tcclextp1?gkz=90 ) und auch die Information nach Artikel 13 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung der Stadt Moers zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (Download-URL: http://www.etracker.de/lnkcnt.php?et=DXEvgg&url=http://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf/$file/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf?openelement&lnkname=Informationspflicht%20-%20Durchf%FChrung%20von%20Wahlen%20und%20Abstimmungen oder datenschutzfreundlicher: https://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf/$file/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf?openelement&lnkname=Informationspflicht%20-%20Durchf%FChrung%20von%20Wahlen%20und%20Abstimmungen ) sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise für den Internetauftritt der Stadt Moers auf deren Website (URL: http://www.moers.de/de/inhalt/datenschutzhinweise/ ) sind hinsichtlich der Datenverarbeitung in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen offensichtlich unzutreffend, unvollständig oder unzureichend oder alles zusammen. Die Zugänglichmachung der begehrten Informationen soll vorzugsweise in elektronischer Form auf den im Auftrag oder im Interesse der Stadt Moers und zu deren Unterstützung im Allgemeinen und zur Unterstützung des Briefwahlbüros der Stadt Moers im Besonderen erstellten Internetseiten des KRZN vor dem Aufruf des Online-Formulars zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen und vor dem Absenden des ausgefüllten Online-Formulars erfolgen sowie zusätzlich unter Angabe der entsprechenden Erledigungsvermerke einschließlich der beiden Link-Angaben in der Antwort auf diesen Antrag auf Zugänglichmachung der hiermit begehrten Informationen auf der Plattform von FragDenStaat.de. Im Falle der gemeinsamen Verantwortlichkeiten im Sinne von Artikel 26 EU-DSGVO verlange und beantrage ich außerdem die Zugänglichmachung der in der Vereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 EU-DSGVO enthaltenen Informationen im vollständigen Wortlaut einschließlich der das Zustandekommen dieser Vereinbarung betreffenden Informationen in elektronischer und allgemein zugänglicher und insoweit auch transparenter Form auf den Internetseiten des KRZN und unter Angabe der entsprechenden Links auch in der Antwort auf diesen IFG-Antrag auf der Plattform FragDenStaat.de. Im Falle der Verantwortlichkeit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 EU-DSGVO verlange und beantrage ich die Zugänglichmachung der in einem Vertrag oder in einem anderen Rechtsinstrument im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 EU-DSGVO und der in dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a EU-DSGVO enthaltenen Informationen im vollständigen Wortlaut einschließlich der das Zustandekommen dieser Urkunden, Dokumente, Texte und anderen Rechtsinstrumente betreffenden Informationen in elektronischer und allgemein zugänglicher und insoweit auch transparenter Form auf den Internetseiten des KRZN und unter Angabe der entsprechenden Links auch in der Antwort auf diesen IFG-Antrag auf der Plattform FragDenStaat.de.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 248687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248687/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN i…
An Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers [#248687]
Datum
14. Juni 2022 03:26
An
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers“ vom 10.05.2022 (#248687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Sehr <Information-entfernt> über Ihre Erinnerung haben wir durch Weiterleitung dieser an uns von Ihrer Anf…
Von
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers [#248687]
Datum
16. Juni 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> über Ihre Erinnerung haben wir durch Weiterleitung dieser an uns von Ihrer Anfrage u.A.n. "erstmalig" Kenntnis erhalten. Kurzfristig anstellbare Recherchen über den "Verbleib" Ihrer ursprünglichen Anfrage blieben einstweilen bisher erfolglos - sollen aber ebensowenig "ungeklärt" bleiben. Insofern bitten wir Sie für den Fall, dass hierzu ein persönliches oder technisches Verschulden dem KRZN zugerechnet werden könnte, deshalb schon vorab auch im Namen des Hauses an sich um Entschuldigung. Um der Beantwortung Ihrer eigentlichen Anfrage nunmehr dann auch geeignet gerecht werden zu können, bitten wir einstweilen um einen "Fristaufschub" bis - aus unserer Sicht - max. Ende des Monats (30.06.), Dies erscheint uns notwendig und angemessen, um Nachfragen innerhalb des Hauses und ggf. auch ggü. der Stadt Moers durchführen zu können, was i.Ü. auch Ermittlung und Verfügbarkeit geeigneter Ansprechpartner:innen voraussetzt. Sollten vor dem Hintergrund und bis dahin absehbar weitere Verzögerungen eintreten, würden wie Sie diesbezüglich unaufgefordert informieren. Sollte uns eine Beantwortung vorzeitig möglich werden, würden wir auch das ebenfalls unverzüglich so erledigen. Wir hoffen einstweilen auf Ihr Einverständnis verbunden mit unserer Zusage, die Angelegenheit entsprechend priorisiert anzugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Sehr <Information-entfernt> wie im Anschluss an unsere u.a. Mail tags drauf mit Ihnen telefonisch vereinba…
Von
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Betreff
WG: AW: Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers [#248687]
Datum
30. Juni 2022 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wie im Anschluss an unsere u.a. Mail tags drauf mit Ihnen telefonisch vereinbart, antworten wir auf Ihre Anfrage aus unserer Sicht insgesamt wie folgt: Im Zuge der Briefwahlbeantragung wurden die nachstehenden Daten verarbeitet: Datenverarbeitung in der Anwendung Briefwahlbeantragung Internet Genutzte Datenarten: - Name - Geburtsdatum - Geschlecht - Postalische Adresse - Kontaktdaten (Telefonnummer (optional), E-Mail (optional)) - Daten zur Bezirksnummer und zur Wählerverzeichnis-Nummer (optional) Die Rechtsgrundlagen für Briefwahlbeantragungen und einhergehend damit die Nutzung personenbezogener Daten sind abhängig von der jeweiligen Wahl; im Wesentlichen gelten: - Europawahlgesetz, § 6 Absatz 5 - Bundeswahlgesetz, § 14 Absatz 3 - Landeswahlgesetz, § 3 Absatz 3 - Kommunalwahlgesetz, § 10 Absatz 3 Die Datenverarbeitung in der Anwendung Briefwahlbeantragung Internet hat den Zweck, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können. Die Datenverarbeitung geschieht auf rein elektronischem Wege innerhalb der Anwendung selbst. Nach Eingabe der für die Briefwahlbeantragung erforderlichen Informationen in der Anwendung werden die Daten an das zuständige Wahlamt, hier die Stadt Moers, übermittelt. Die Datenübermittlung an das angeschlossene Wahlamt erfolgt verschlüsselt und auf Basis jeweils aktuell anerkannter Sicherheitsstandards und -parameter. Nach Übermittlung der Daten an das Wahlamt werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Löschfristen gelöscht, i.d.R. geschieht dies i.Ü. auch durch eine entsprechende Bekanntmachung der jeweiligen Wahlleitung (Wahlleiter:in). Die verwendete Datenschutzerklärung der Stadt Moers wurde dem KRZN durch die Stadt Moers selbst zur Verfügung gestellt, weshalb wenn, dann etwaige Fragen dazu unmittelbar an die Stadt Moers zu richten wären. Die Datenschutzerklärung des KRZN war mit Blick auf die seinerzeit dort als Verbandsvorsteher noch genannte Person nicht richtig, was wir insofern auch an die zuständige Stelle kommuniziert und nochmal generell hausweit thematisiert haben. Noch den Namen des ehemaligen Verbandsvorsthers dort verwendet zu haben, ist zweifelsfrei bedauerlich, was u.A.n. aber nicht maßgeblich beeinträchtigend ist, da allgemeingültig das KRZN als juristische Person des öffentlich Rechts durch eine natürliche Person in Eigenschaft als der oder die Verbandsvorsteher:in - unabhängig von wechselnden Namen einer solchen Person - vertreten wird. Zwischen der Stadt Moers und dem KRZN ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO geschlossen. Da die Stadt Moers Auftraggeberin ist und Vertragsveröffentlichungen i.d.R. allgemein und umso mehr, sofern Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sein könnten, die Zustimmung beider Vertragspartner erfordern, stellen wir Ihnen anheim, sich zweckmäßigerweise deshalb ebenfalls an die Auftraggeberin zu wenden oder uns andernfalls eine Information geben, damit wir eine Abstimmung mit der Stadt Moers herbeiführen. In der Kürze des mit Ihnen spontan vereinbarten Zeitrahmens denken wir einstweilen, die notwendigen Informationen dennoch hinreichend zusammengetragen haben zu können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch weiterhin zur Verfügung. Vielen Dank nochmal für die "Fristverlängerung". Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.