Datenschutzrechtliche Informationen des KRZN in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers
alle gemäß Artikel 13 und Artikel 14 gegebenenfalls in Verbindung mit Artikel 26 oder mit Artikel 28 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit Paragraph 11 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) mitteilungspflichtigen und bei dem Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein KRZN als einem der gemeinsam Verantwortlichen im Sinne von Artikel 26 EU-DSGVO oder als dem als Auftragsverarbeiter Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 EU-DSGVO oder ersatzweise als dem Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 Absatz 10 EU-DSGVO vorhandenen Informationen in Bezug auf die mit der Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen bei dem Briefwahlbüro der Stadt Moers unmittelbar (URL: https://www.moers.de/de/politik/allgemeine-informationen-zur-landtagswahl/ und insbesondere URL: https://www.moers.de/de/politik/briefwahl-landtagswahl/&nid1=98289 ) und beziehungsweise oder online (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Start.action?layout=9&bwnr=17&gkz=090 ) mithilfe des Zweckverbands Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Start.action?layout=9&bwnr=17&gkz=090 ) verbundenen Datenverarbeitungen.
Die allgemein vom KRZN für die Stadt Moers bereitgehaltene Datenschutzerklärung (URL: https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein/Datenschutz.action;jsessionid=37CA0550CA56AA6D12DD61531A0EE3D4.tcclextp1?gkz=90 ) und auch die Information nach Artikel 13 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung der Stadt Moers zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (Download-URL: http://www.etracker.de/lnkcnt.php?et=DXEvgg&url=http://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf/$file/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf?openelement&lnkname=Informationspflicht%20-%20Durchf%FChrung%20von%20Wahlen%20und%20Abstimmungen oder datenschutzfreundlicher: https://www.moers.de/c125722e0057acf2/files/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf/$file/vordruck_eu-dsgvo_durchfuehrung_von_wahlen.pdf?openelement&lnkname=Informationspflicht%20-%20Durchf%FChrung%20von%20Wahlen%20und%20Abstimmungen ) sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise für den Internetauftritt der Stadt Moers auf deren Website (URL: http://www.moers.de/de/inhalt/datenschutzhinweise/ ) sind hinsichtlich der Datenverarbeitung in Bezug auf die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen offensichtlich unzutreffend, unvollständig oder unzureichend oder alles zusammen.
Die Zugänglichmachung der begehrten Informationen soll vorzugsweise in elektronischer Form auf den im Auftrag oder im Interesse der Stadt Moers und zu deren Unterstützung im Allgemeinen und zur Unterstützung des Briefwahlbüros der Stadt Moers im Besonderen erstellten Internetseiten des KRZN vor dem Aufruf des Online-Formulars zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen und vor dem Absenden des ausgefüllten Online-Formulars erfolgen sowie zusätzlich unter Angabe der entsprechenden Erledigungsvermerke einschließlich der beiden Link-Angaben in der Antwort auf diesen Antrag auf Zugänglichmachung der hiermit begehrten Informationen auf der Plattform von FragDenStaat.de.
Im Falle der gemeinsamen Verantwortlichkeiten im Sinne von Artikel 26 EU-DSGVO verlange und beantrage ich außerdem die Zugänglichmachung der in der Vereinbarung gemäß Artikel 26 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 EU-DSGVO enthaltenen Informationen im vollständigen Wortlaut einschließlich der das Zustandekommen dieser Vereinbarung betreffenden Informationen in elektronischer und allgemein zugänglicher und insoweit auch transparenter Form auf den Internetseiten des KRZN und unter Angabe der entsprechenden Links auch in der Antwort auf diesen IFG-Antrag auf der Plattform FragDenStaat.de.
Im Falle der Verantwortlichkeit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 EU-DSGVO verlange und beantrage ich die Zugänglichmachung der in einem Vertrag oder in einem anderen Rechtsinstrument im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 EU-DSGVO und der in dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a EU-DSGVO enthaltenen Informationen im vollständigen Wortlaut einschließlich der das Zustandekommen dieser Urkunden, Dokumente, Texte und anderen Rechtsinstrumente betreffenden Informationen in elektronischer und allgemein zugänglicher und insoweit auch transparenter Form auf den Internetseiten des KRZN und unter Angabe der entsprechenden Links auch in der Antwort auf diesen IFG-Antrag auf der Plattform FragDenStaat.de.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Mai 2022
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14. Juni 2022
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