Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut

- die datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des temporären Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern rund um Landshut.

Bezug: https://fragdenstaat.de/anfrage/mobile-videouberwachungskamera-a-92-richtung-deggendorf/

Auszug aus der Bezugsquelle:

*** 8< Schnipp ***

Das Staatliche Bauamt Landshut untersucht gegenwärtig zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Landshut verschiedene Varianten einer Umgehung von Landshut im Zuge der B 15neu. Um die verkehrlichen Annahmen der Verkehrsgutachten zu plausibilisieren und als Grundlage für die nachfolgenden Verfahren erfolgt bis Anfang Dezember 2015 eine Untersuchung der Routenwahl anhand einer automatischen Kennzeichenerfassung. Auf einigen Autobahnabschnitten der A 92, A93, A94 und A8 sowie an den Bundesstraßen B 11, B 12, B 15, B 20 und B 299 sind dafür automatische Erfassungsgeräte installiert. Um derartige Geräte handelt es sich bei den von Ihnen bemerkten Kameras.

Durch diese Geräte werden die Fahrzeuge erfasst und in PKW und Lkw klassifiziert, sowie das Kennzeichen mit einer speziellen Codierung gespeichert. Diese Codierung lässt keinen Rückschluss auf das Kfz-Kennzeichen zu. Wird der gleiche Code an einem anderen definierten Standort wiedererkannt, so kann das Fahrzeug denjenigen Verkehrsströmen zugeordnet werden, die für eine Nutzung der geplanten B 15neu in Frage kommen. Auf diese Weise kann man die Routenwahl der Verkehrsteilnehmer im IST-Zustand und über einen längeren Zeitraum ermitteln. Die Verkehrsprognosen zur B 15neu werden dadurch belastbarer. Man kann zuverlässigere Annahmen treffen, wie sich die Verkehrsströme vstl. umlagern, wenn Erweiterungen und Verbesserungen im Fernstraßennetz, z.B. durch eine Umfahrung von Landshut, geschaffen werden.

Das Vorgehen wurde datenschutzrechtlich geprüft und freigegeben und auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen.

*** >8 Schnapp ***

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2015
  • Frist
    22. Dezember 2015
  • 4 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die datenschutz…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
22. November 2015 09:38
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des temporären Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern rund um Landshut. Bezug: https://fragdenstaat.de/anfrage/mobile-videouberwachungskamera-a-92-richtung-deggendorf/ Auszug aus der Bezugsquelle: *** 8< Schnipp *** Das Staatliche Bauamt Landshut untersucht gegenwärtig zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Landshut verschiedene Varianten einer Umgehung von Landshut im Zuge der B 15neu. Um die verkehrlichen Annahmen der Verkehrsgutachten zu plausibilisieren und als Grundlage für die nachfolgenden Verfahren erfolgt bis Anfang Dezember 2015 eine Untersuchung der Routenwahl anhand einer automatischen Kennzeichenerfassung. Auf einigen Autobahnabschnitten der A 92, A93, A94 und A8 sowie an den Bundesstraßen B 11, B 12, B 15, B 20 und B 299 sind dafür automatische Erfassungsgeräte installiert. Um derartige Geräte handelt es sich bei den von Ihnen bemerkten Kameras. Durch diese Geräte werden die Fahrzeuge erfasst und in PKW und Lkw klassifiziert, sowie das Kennzeichen mit einer speziellen Codierung gespeichert. Diese Codierung lässt keinen Rückschluss auf das Kfz-Kennzeichen zu. Wird der gleiche Code an einem anderen definierten Standort wiedererkannt, so kann das Fahrzeug denjenigen Verkehrsströmen zugeordnet werden, die für eine Nutzung der geplanten B 15neu in Frage kommen. Auf diese Weise kann man die Routenwahl der Verkehrsteilnehmer im IST-Zustand und über einen längeren Zeitraum ermitteln. Die Verkehrsprognosen zur B 15neu werden dadurch belastbarer. Man kann zuverlässigere Annahmen treffen, wie sich die Verkehrsströme vstl. umlagern, wenn Erweiterungen und Verbesserungen im Fernstraßennetz, z.B. durch eine Umfahrung von Landshut, geschaffen werden. Das Vorgehen wurde datenschutzrechtlich geprüft und freigegeben und auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. *** >8 Schnapp *** Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freiga…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
23. Dezember 2015 08:20
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut" vom 22.11.2015 (#12032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 12032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigab…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
31. Dezember 2015 16:43
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut" vom 22.11.2015 (#12032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 12032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigab…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
12. Januar 2016 08:49
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut" vom 22.11.2015 (#12032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 12032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigab…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: AW: AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
23. Januar 2016 07:54
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut" vom 22.11.2015 (#12032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Anfragenr: 12032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigab…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
11. Februar 2016 20:27
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut" vom 22.11.2015 (#12032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Anfragenr: 12032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Autobahndirektion Südbayern
Sehr geehrter Herr Ebeling, auf Grund hoher Personalauslastung konnten wir uns leider nicht in der üblichen Schne…
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
13. Februar 2016 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, auf Grund hoher Personalauslastung konnten wir uns leider nicht in der üblichen Schnelligkeit um Ihr Anliegen kümmern. Hierfür bitten wir um Entschuldigung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die behördlichen Genehmigungen, die wir für unsere Projekte einholen müssen, nicht an alle interessierten Bürger versenden. Da uns Ihr hohes Interesse an den Projekten der ZVM sehr freut, geben wir Ihnen gerne Akteneinsicht. Die Akteneinsicht ist auf eine Stunde begrenzt. Für eine Terminabstimmung setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Angebot vom 13.2.2016. Sie schreiben: **…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe des Einsatzes von KFZ-Kennzeichenscannern für Verkehrserfassungen um Landshut [#12032]
Datum
12. März 2016 17:34
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Angebot vom 13.2.2016. Sie schreiben: *** 8< Schnipp *** Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die behördlichen Genehmigungen, die wir für unsere Projekte einholen müssen, nicht an alle interessierten Bürger versenden. Da uns Ihr hohes Interesse an den Projekten der ZVM sehr freut, geben wir Ihnen gerne Akteneinsicht. Die Akteneinsicht ist auf eine Stunde begrenzt. Für eine Terminabstimmung setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. *** >8 Schnapp *** Ich würde Ihr Angebot gerne wahrnehmen, habe aber zuvor noch folgende Fragen: 1. Welche Unterlagen erhalte ich im Detail zur Einsichtnahme vorgelegt? 2. Warum ist die Einsichtnahme auf nur eine Stunde begrenzt? Oder erfordert der Umfang der Unterlagen Ihrer Ansicht nach nicht mehr Zeit? 3. In welchem Umfang darf/kann ich Vervielfältigungen vornehmen und zu welchen Kosten? Vielen Dank und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 12032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>