Datenschutzrechtliche Überprüfung des eTicket-Standards

Dokumente (z. B. Gutachten, Protokolle, Schriftwechsel, Zeitplanung) über die „regelmäßige Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen“ über „die Sicherheit […] sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten“ [1] des „(((eTicket-Standards (VDV-Kernapplikation)“.

[1] Datenschutz FAQ zum (((eTicket im Aachener Verkehrsverbund, Punkt 3, https://www.aseag.de/fileadmin/user_upload/documents/Bestimmungen/Datenschutz_FAQ_AVV.pdf, abgerufen am 07.01.2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Aachener Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Überprüfung des eTicket-Standards [#208114]
Datum
7. Januar 2021 20:12
An
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente (z. B. Gutachten, Protokolle, Schriftwechsel, Zeitplanung) über die „regelmäßige Abstimmung mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen“ über „die Sicherheit […] sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten“ [1] des „(((eTicket-Standards (VDV-Kernapplikation)“. [1] Datenschutz FAQ zum (((eTicket im Aachener Verkehrsverbund, Punkt 3, https://www.aseag.de/fileadmin/user_upload/documents/Bestimmungen/Datenschutz_FAQ_AVV.pdf, abgerufen am 07.01.2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208114/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am eTicket im Aachener Verkehrsverbund und den damit v…
Von
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Datenschutzrechtliche Überprüfung des eTicket-Standards [#208114]
Datum
8. Februar 2021 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am eTicket im Aachener Verkehrsverbund und den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Aspekten. Grundlage für das eTicket stellt der (((eTicket-Standard (VDV-Kernapplikation) dar. Die diesbezügliche Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) ist den als Anlagen beigefügten Dokumenten zu entnehmen. Darüber hinaus wird die weitere Abstimmung mit dem LDI fallspezifisch vorgenommen. Der von Ihnen zitierte Link https://www.aseag.de/fileadmin/aseag_media/documents/Bestimmungen_und_Formulare/Datenschutz_eTicket_FAQ.pdf wurde zwischenzeitlich wieder aktiviert, da dieser versehentlich durch ein Relaunch der Website nicht mehr verfügbar war. Die mit dem Link aufrufbare Datenschutz FAQ zum (((eTicket im Aachener Verkehrsverbund sind weiterhin aktuell. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr [geschwärzt], ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 208114 …
An Aachener Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Überprüfung des eTicket-Standards [#208114]
Datum
8. Februar 2021 15:45
An
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 208114 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]