Datenschutzrechtlichen Abwägungen zur dauerhaften Veröffentlichung des Amtsblatt für Berlin im Internet

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit wurde vom Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass einer dauerhaften Veröffentlichung des Amtsblatts für Berlin im Internet nicht möglich sei, um personenbezogene Daten zu schützen. Darum wurde in Absprache mit Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Ihnen die Regelung getroffen, nur die Letzten fünf erschienenen Amtsblätter im Internet zu Verfügung zu stellen.

Mich interessieren die Datenschutzrechtlichen Abwägungen welche die Grundlage für diese Regelung bilden, bitte senden Sie mir diese zu bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht in diese.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in mit wurde vom Landesverwaltungsamt mi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtlichen Abwägungen zur dauerhaften Veröffentlichung des Amtsblatt für Berlin im Internet [#227244]
Datum
23. August 2021 10:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in mit wurde vom Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass einer dauerhaften Veröffentlichung des Amtsblatts für Berlin im Internet nicht möglich sei, um personenbezogene Daten zu schützen. Darum wurde in Absprache mit Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Ihnen die Regelung getroffen, nur die Letzten fünf erschienenen Amtsblätter im Internet zu Verfügung zu stellen. Mich interessieren die Datenschutzrechtlichen Abwägungen welche die Grundlage für diese Regelung bilden, bitte senden Sie mir diese zu bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht in diese. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227244/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre IFG-Anfrage vom 23. August 2021 Sehr Antragsteller/in als Antwort zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Gesch…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 23. August 2021
Datum
31. August 2021 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
828,2 KB
Sehr Antragsteller/in als Antwort zu Ihrer o. g. Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.179 veraktet ist, übersende ich Ihnen beigefügt einen Beitrag mit dem Titel "Amtsblätter im Internet" aus unserem Jahresbericht 2001. Die dort u. a. dargestellte Thematik "Indexierung in Suchmaschinen technisch ausschließen" ist offenbar vom Landesverwaltungsamt (LVwA) noch nicht abschließend gelöst, wie sich aus den Nutzungshinweisen (2. Absatz) des LVwA ergibt, abrufbar unter https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/nutzungshinweise/artikel.544178.php Dort heißt es: "Der Aufbau der Amtsblatt-Datenbank mit Suchfunktion rückwirkend bis zum Jahr 2003 wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. In der Übergangszeit werden daher zunächst nur die jeweils letzten fünf Ausgaben des Amtsblattes für Berlin auf dem Amtsblatt-Portal allgemein zugänglich abrufbar sein." Diese Regelung (nur die letzten fünf Ausgaben ins Internet) wurde vermutlich in Absprache zwischen der Senatsverwaltung für Inneres (und Sport) und dem LVwA getroffen. Eine diesbezügliche Beteiligung unseres Hauses lässt sich unseren Akten nicht entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre IFG-Anfrage vom 23. August 2021 [#227244] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Beantwortung…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 23. August 2021 [#227244]
Datum
31. August 2021 15:11
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227244/