Datenschutzrechtlichen Abwägungen zur dauerhaften Veröffentlichung des Amtsblatt für Berlin im Internet
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit wurde vom Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass einer dauerhaften Veröffentlichung des Amtsblatts für Berlin im Internet nicht möglich sei, um personenbezogene Daten zu schützen. Darum wurde in Absprache mit Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Ihnen die Regelung getroffen, nur die Letzten fünf erschienenen Amtsblätter im Internet zu Verfügung zu stellen.
Mich interessieren die Datenschutzrechtlichen Abwägungen welche die Grundlage für diese Regelung bilden, bitte senden Sie mir diese zu bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht in diese.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum23. August 2021
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25. September 2021
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