Datenschutzvorfall »Festplatte« am ISIS

Dokumente und Kommunikation zum Datenschutzvorfall »Festplatte« am ISIS, vgl. Beitrag auf https://isis.tu-berlin.de/ vom 19.12.2022

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokume…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Datenschutzvorfall »Festplatte« am ISIS [#267025]
Datum
5. Januar 2023 11:09
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation zum Datenschutzvorfall »Festplatte« am ISIS, vgl. Beitrag auf https://isis.tu-berlin.de/ vom 19.12.2022
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 267025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267025/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 5. Januar 2023 / Datenschutzvorfall "Festplatte" ISIS (TU Berlin) Sehr geehrter Herr Mü…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Januar 2023 / Datenschutzvorfall "Festplatte" ISIS (TU Berlin)
Datum
10. Januar 2023 19:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.242 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass unsere Prüfung nicht abgeschlossen ist. Deshalb kommt eine Offenlegung von Informationen derzeit nicht in Betracht, weil ein vorzeitiges Bekanntwerden des Akteninhalts nach der besonderen Art unserer Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar wäre (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. IFG). Diese Entscheidung gilt bis zum 10. April 2023 (§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 IFG). Wir stellen Ihnen anheim, sodann erneut einen Antrag zu stellen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 IFG). Wir werden in diesem Fall prüfen, ob und - wenn ja - in welchem Umfang eine gebührenpflichtige Offenlegung von Informationen aus dem genannten Prüfvorgang in Betracht kommt; die maximale Gebühr hierfür beträgt 500 €. Das IFG können Sie zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Mit freundlichen Grüßen