Datensicherheit der Gesundheitsämter Rheinland-Pfalz

Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet.
Die Software wird in allen rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern eingesetzt.
Außerdem hat der „Volksfreund“ am 16. Februar ausführlich über Datenlecks im Trierer Gesundheitsamt berichtet. Auch hier war offensichtlich ein Produkt der Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern betroffen.

Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zeit online“ und „Heise online“ ha…
An Staatsanwaltschaft Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datensicherheit der Gesundheitsämter Rheinland-Pfalz [#303788]
Datum
21. März 2024 16:40
An
Staatsanwaltschaft Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet. Die Software wird in allen rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern eingesetzt. Außerdem hat der „Volksfreund“ am 16. Februar ausführlich über Datenlecks im Trierer Gesundheitsamt berichtet. Auch hier war offensichtlich ein Produkt der Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern betroffen. Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303788/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Mainz
Ihre E-Mail vom 21.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> die Staatsanwaltschaft Mainz ist für die Beant…
Von
Staatsanwaltschaft Mainz
Betreff
Ihre E-Mail vom 21.03.2024
Datum
10. April 2024 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Staatsanwaltschaft Mainz ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage tatsächlich nicht zuständig. Welche Stelle genau mit Ihrem Anliegen befasst werden müsste, kann ich auch nicht mit Sicherheit sagen, deswegen habe ich Ihre E-Mail nicht weitergeleitet. Aus meiner Sicht müsste Ihr Antrag an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet werden. Ich bedauere, Ihnen nicht weitergehend helfen zu können. Mit freundlichen Grüßen