Datensicherheit der Gesundheitsämter Schleswig-Holstein

Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet.
Außerdem hat der „Volksfreund“ am 16. Februar ausführlich über Datenlecks im Trierer Gesundheitsamt berichtet. Auch hier war offensichtlich ein Produkt der Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern betroffen.

Die Software wird in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt.

Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zeit online“ und „Heise online“ haben…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datensicherheit der Gesundheitsämter Schleswig-Holstein [#302959]
Datum
12. März 2024 18:44
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet. Außerdem hat der „Volksfreund“ am 16. Februar ausführlich über Datenlecks im Trierer Gesundheitsamt berichtet. Auch hier war offensichtlich ein Produkt der Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern betroffen. Die Software wird in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt. Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail am 13.03.2024. Mi…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Datensicherheit der Gesundheitsämter Schleswig-Holstein [#302959]
Datum
13. März 2024 10:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
30,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail am 13.03.2024. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ihre Anfrage vom 12. März Firma Mikroprojekt GmbH Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. März Firma Mikroprojekt GmbH
Datum
25. März 2024 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
30,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 12. März. Mit Ihrem Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, begehren Sie die Übermittlung von Resultaten, Dokumenten, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc., die dem Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein zu der E-Health-Software "Health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen. Sie führen dabei aus, dass Software der Firma Mikroprojekt GmbH in allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt wird. Die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein sind in der Wahl der eingesetzten Fachsoftware weitestgehend frei, selbstbestimmt und ohne Vorgabe durch das Land SH. Dem Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein selbst liegen keine eigenen Resultate oder Sicherheitseinschätzungen sowie hierauf bezogene Kommunikation des Ministeriums zu der E-Health-Software mit der Firma Mikroprojekt GmbH vor. Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein kann weiterhin keinen Überblick über die Maßnahmen der Gesundheitsämter geben. Gemäß § 4 Absatz 3 IZG-SH leitet die informationspflichtige Stelle, die nicht über die begehrten Informationen verfügt, den Antrag so bald wie möglich an die über die Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen. Anders als gegebenenfalls andere Bundesländer steuert Schleswig-Holstein die Kommunikation mit der Mikroprojekt GmbH nicht selbst. Richtiger Ansprechpartner für die von Ihnen begehrten Informationen sind unserer Ansicht nach die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein. Sie haben in Ihrem Antrag vom 12.03.2024 der Weitergabe ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen, so dass ich Sie mithin entsprechend § 4 Absatz 3 Satz 2 IZG - SH hinsichtlich Ihrer Anfrage direkt an die Gesundheitsämter/Gesundheits-Fachdienste der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein verweise. Mit freundlichen Grüßen