Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, Patientenrechten in Rehakliniken?

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Frau Drese,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder geben Sie Auskunft oder gewähren Sie die Akteneinsicht:

1. Auf welcher Rechtsverordnung oder Verwaltungsentscheidung gründend findet im Land Mecklenburg-Vorpommern keine Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht zu Rehakliniken statt?

2. Welche Maßnahmen hat das Ministerium ergriffen, um die Sicherheit der Patientenversorgung, die Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, die Datensicherheit/ärztliche Schweigepflicht in Rehakliniken, z.B. Rehaklinik Usedom/Heringsdorf, effektiv zu gewährleisten?

3. Im Bundesland M-V besteht keine Verpflichtung für Rehakliniken, ein patientenorientiertes Beschwerde-/Qualitätsmanagement, die Stelle eines/einer PatientenfürsprecherIn und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSGVO) zu etablieren?

4.Mit welchen Maßnahmen sichert das Ministerium effektiv die Einhaltung von Patientenrechten (§§ 630 a-h BGB) und Datenschutzrechten (Art. 13 ff. DSGVO) in Rehakliniken, wie in der Rehaklinik Usedom?

5. Auf welcher Rechtsverordnung oder Verwaltungsentscheidung fußt das Verbot für Rehakliniken, die Saunaanlagen in 2023 für therapeutische Zwecke wieder zu betreiben?

6. Mit welchen Notfallmedizinischen Einrichtungen sind die Rehakliniken, wie oben genannt, ausgestattet?

7. Besteht im Bundesland M-V keine Verpflichtung für Rehakliniken zur Pflege- und Therapiedokumentation?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Frau Drese, bitte senden Sie mir Folgendes zu oder geben Sie Auskunft oder …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, Patientenrechten in Rehakliniken? [#271276]
Datum
23. Februar 2023 16:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Frau Drese, bitte senden Sie mir Folgendes zu oder geben Sie Auskunft oder gewähren Sie die Akteneinsicht: 1. Auf welcher Rechtsverordnung oder Verwaltungsentscheidung gründend findet im Land Mecklenburg-Vorpommern keine Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht zu Rehakliniken statt? 2. Welche Maßnahmen hat das Ministerium ergriffen, um die Sicherheit der Patientenversorgung, die Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, die Datensicherheit/ärztliche Schweigepflicht in Rehakliniken, z.B. Rehaklinik Usedom/Heringsdorf, effektiv zu gewährleisten? 3. Im Bundesland M-V besteht keine Verpflichtung für Rehakliniken, ein patientenorientiertes Beschwerde-/Qualitätsmanagement, die Stelle eines/einer PatientenfürsprecherIn und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSGVO) zu etablieren? 4.Mit welchen Maßnahmen sichert das Ministerium effektiv die Einhaltung von Patientenrechten (§§ 630 a-h BGB) und Datenschutzrechten (Art. 13 ff. DSGVO) in Rehakliniken, wie in der Rehaklinik Usedom? 5. Auf welcher Rechtsverordnung oder Verwaltungsentscheidung fußt das Verbot für Rehakliniken, die Saunaanlagen in 2023 für therapeutische Zwecke wieder zu betreiben? 6. Mit welchen Notfallmedizinischen Einrichtungen sind die Rehakliniken, wie oben genannt, ausgestattet? 7. Besteht im Bundesland M-V keine Verpflichtung für Rehakliniken zur Pflege- und Therapiedokumentation? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 271276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271276/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, Patientenrechten in Rehakliniken? [#271276]
Datum
26. April 2023 07:56
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, Patientenrechten in Rehakliniken?“ vom 23.02.2023 (#271276) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich werde jetzt einen Vermittlungsantrag an den Landesdatenschutzbeauftragten stellen. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Kopetzky, ich möchte Ihnen gerne den Stand Ihrer IFG-Anfrage „Datensicherheit, Einhaltung von m…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, Patientenrechten in Rehakliniken?“ (#271276)
Datum
12. Mai 2023 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kopetzky, ich möchte Ihnen gerne den Stand Ihrer IFG-Anfrage „Datensicherheit, Einhaltung von medizinischen und therapeutischen Standards, Patientenrechten in Rehakliniken?“ (#271276) mitteilen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kollegin wird eine Entscheidung über Ihren Antrag schnellstmöglich, spätestens aber bis 19. Mai 2023 erfolgen. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Verzögerung entschuldigen und bedanke mich für Ihre Geduld! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG-Bescheid Sehr geehrte Frau Kopetzky, anbei erhalten Sie den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage. Die zeitliche Verz…
Sehr geehrte Frau Kopetzky, anbei erhalten Sie den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage. Die zeitliche Verzögerung bitte ich zu entschuldigen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen