Datensicherheit Gesundheitsamt

Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet.

Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zeit online“ und „Heise online“ haben…
An Kreis Schleswig-Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datensicherheit Gesundheitsamt [#302962]
Datum
12. März 2024 18:51
An
Kreis Schleswig-Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet. Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302962/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Schleswig-Flensburg
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie sich auf die Artikel von „Zeit online“ und „Heise online“ beziehen…
Von
Kreis Schleswig-Flensburg
Betreff
WG: WG: [EXTERN] Datensicherheit Gesundheitsamt [#302962]
Datum
9. April 2024 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie sich auf die Artikel von „Zeit online“ und „Heise online“ beziehen, beantworte ich Ihren Antrag mit Bezug auf die dort beschriebenen Sicherheitsbedenken. In dieser Sache liegen nur die allgemeinen Informationen der Firma Mikropro vor, die ich Ihnen anliegend übersende. Die E-Mail der Stadt Lübeck wurde an die Mitglieder des Arbeitskreises „Digitalisierung und Harmonisierung der Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein verteilt. Weitere Unterlagen oder Informationen zu dieser Thematik liegen dem Kreis Schleswig-Flensburg nicht vor. Der Vollständigkeit halber übersende ich Ihnen auch die Dienstanweisung des Kreises für die Nutzung von Kennwörtern. Diese Vorgaben gelten natürlich auch für die Arbeit mit Programmen der Firma Mikropro In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass die IT-Infrastruktur des Kreises inkl. der Fachprogramme vom IT-Zweckverband „kommunit“ gestellt wird. Die kommunit ist auch verantwortlich für die Nutzer- und Zugriffsverwaltung der Anwendungen, ebenso wie für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Soweit es Sicherheitsbedenken hinsichtlich der verwendeten Programme gibt, ist für die Einschätzung bzw. Behebung die kommunit zuständig. Ob dort weitergehende Informationen vorliegen, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Da Sie eine Weitergabe Ihrer Daten untersagt haben, wurde auf eine entsprechende Abgabe Ihrer Anfrage an die kommunit verzichtet. Sollten Sie eine Weitergabe Ihrer Anfrage an die kommunit wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Kosten für diese Auskunft fallen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH nicht an. Mit freundlichen Grüßen