Datensicherheit Gesundheitsamt

Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet.

Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zeit online“ und „Heise online“ ha…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datensicherheit Gesundheitsamt [#303003]
Datum
13. März 2024 09:53
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zeit online“ und „Heise online“ haben am 10. bzw. 12. November 2023, zuletzt am 22. Februar 2024 ausführlich über Datenschutzprobleme im Falle von Software aus dem Hause Mikroprojekt GmbH Kaiserslautern berichtet. Ich bitte um die Übermittlung von Resultaten, Dokumente, Kommunikation, Sicherheitseinschätzungen etc. die Ihnen zu der E-Health-Software "health" der Firma Mikroprojekt GmbH aus Kaiserslautern vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303003/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 13.03.2024. Allerdin…
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
Antwort: WG: Datensicherheit Gesundheitsamt [#303003]
Datum
28. März 2024 08:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 13.03.2024. Allerdings lässt Ihr Antrag auf Informationszugang Ihre Identität nicht erkennen (§ 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz). Dies ist jedoch Voraussetzung dafür, Ihren Antrag zu bearbeiten. Bitte lassen Sie uns deshalb einen geeigneten Identitätsnachweis zukommen. Ein solcher kann erfolgen durch: Ihr persönliches Erscheinen in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau und Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig) eine Meldebescheinigung der für Sie zuständigen Meldebehörde Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Datensicherheit Gesundheitsamt [#303003]
Datum
28. März 2024 14:10
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303003/

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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VI…
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
Datensicherheit Gesundheitsamt [#303003]
Datum
12. April 2024 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist in Ihrer Anfrage nicht eröffnet, da Sie weder Informationen über Erzeugnisse i.S.d. LFGB noch über Verbraucherprodukte i.S.d. ProdSG begehren (§ 1 VIG). Auch ein solcher Antrag soll nach § 4 Abs. 1 S. 3 VIG Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Mit Ihren Anfragen bewegen Sie sich ausschließlich im Anwendungsbereich des LTranspG, weshalb - wie Ihnen mitgeteilt - ein Antrag nach § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]