Datensicherheit im Portal des Sozialpsychatrischen Dienstes

Aussagekräftige Informationen zu den technischen Maßnahmen die getroffen wurden, um die Daten der betroffenen Personen im Portal des Sozialpsychatrischen Dienstes des Kreises Heinsberg zu schützen.

Konkret bitte ich um die folgenden Dokumente:
- Anforderungskatalog an die Software
- Sog. "Changelog", d.h. welche Anpassungen nach initialer Entwicklung des Portals vorgenommen wurden
- Falls vorhanden: Auftragsverarbeitungsverträge sämtlicher Auftragsverarbeiter für die o.g. personenbezogenen Daten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
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Betreff
Datensicherheit im Portal des Sozialpsychatrischen Dienstes [#205433]
Datum
10. Dezember 2020 18:25
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aussagekräftige Informationen zu den technischen Maßnahmen die getroffen wurden, um die Daten der betroffenen Personen im Portal des Sozialpsychatrischen Dienstes des Kreises Heinsberg zu schützen. Konkret bitte ich um die folgenden Dokumente: - Anforderungskatalog an die Software - Sog. "Changelog", d.h. welche Anpassungen nach initialer Entwicklung des Portals vorgenommen wurden - Falls vorhanden: Auftragsverarbeitungsverträge sämtlicher Auftragsverarbeiter für die o.g. personenbezogenen Daten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205433/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landrat des Kreises Heinsberg
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die gewü…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Dezember 2020 16:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
267,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die gewünschte Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Landrat des Kreises Heinsberg
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ih…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Januar 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
665,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen meine Anhörung vom heutigen Tage. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter den u. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landrat des Kreises Heinsberg
Informationsfreiheitsgesetz NRW; Ihre Anfrage vom 11.12.2020 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ih…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz NRW; Ihre Anfrage vom 11.12.2020
Datum
23. Februar 2021 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
805,4 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen