Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung
IFG-Standard-Text 2022+
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingesetzt werden.
2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingesetzt werden.
3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:
a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.
b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.
c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.
Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände durch entsprechende Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Januar 2022
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15. Februar 2022
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