Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch die Germany Trade and Invest eingesetzt werden.
2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch die Germany Trade and Invest eingesetzt werden.
3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:
a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.
b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.
c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.
Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände insbesondere durch entsprechende Angaben und Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein. Lediglich die Schwärzung der Dokumente könnte etwas Aufwand verursachen, wobei ich auch hier von einem überschaubaren Aufwand ausgehe, der als einfache Anfrage keine Kostenpflicht auslöst - bitte beachten Sie dazu noch untenstehend die Hinweise und Bitte zur Kostenaufschlüsselung vor -verursachung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Januar 2022
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26. Februar 2022
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