Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS.

a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]
Datum
12. März 2019 00:32
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS. a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei? b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre E-Mail vom: 12.03.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]) und 21.04.2019 (Betreff Da…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre E-Mail vom: 12.03.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]) und 21.04.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60878])
Datum
23. April 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre E-Mail vom: 12.03.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]) und 21.04.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60878]) Unser Aktenzeichen: 244A-000023-000001-2019 Bearbeitet von: Herrn Perband Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer oben genannten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg nach § 5 Nr. 3 HmbTG von der Informationspflicht nach dem HmbTG ausgenommmen ist. Dies gilt für den gesamten Aufgabenbereich des LfV Hamburg. Über die von Ihnen angefragten Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG sowie Umweltinformationen im Sinne des § 1 Abs. 2 HmbUIG i. V. m. § 2 Abs. 3 UIG verfügt das LfV Hamburg nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre E-Mail vom: 12.03.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]) und 21.04.2019 (Betreff Da…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre E-Mail vom: 12.03.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]) und 21.04.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60878])
Datum
23. April 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre E-Mail vom: 12.03.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60881]) und 21.04.2019 (Betreff Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60878]) Unser Aktenzeichen: 244A-000023-000001-2019 Bearbeitet von: Herrn Perband Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer oben genannten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg nach § 5 Nr. 3 HmbTG von der Informationspflicht nach dem HmbTG ausgenommmen ist. Dies gilt für den gesamten Aufgabenbereich des LfV Hamburg. Über die von Ihnen angefragten Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG sowie Umweltinformationen im Sinne des § 1 Abs. 2 HmbUIG i. V. m. § 2 Abs. 3 UIG verfügt das LfV Hamburg nicht. Mit freundlichen Grüßen