Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS.

a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?

Ergebnis der Anfrage

Das Landesamt lehnt die Auskunftserteilung ab, da VIG und UIG nicht einschlägig sind. Vom Recht auf Akteneinsicht und -auskunft ist die Verfassungsschutzbehörde lt. eigener Darstellung generell ausgenommen, was den Stellenwert von Bürgerrechten im Freistaat Bayern wieder mal nur unterstreicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Verfassung…
An Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60824]
Datum
11. März 2019 16:53
An
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS. a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei? b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen, Verbraucherinformationen und sonstigen Informationen (Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz, SIDERIS)[Avira checked]
Von
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen, Verbraucherinformationen und sonstigen Informationen (Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz, SIDERIS)[Avira checked]
Datum
13. März 2019 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen