Datenvolumen KMU

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Information bzw. Statistik, die beschreibt, wie viel KMU in Deutschland NICHT wissen über welches Datenvolumen sie im Unternehmen verfügen.

Alternativ: wie viel KMU in Deutschland wissen über welches Datenvolumen sie im Unternehmen verfügen

Im Voraus vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. März 2015
  • Frist
    11. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information bzw.…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenvolumen KMU [#8837]
Datum
10. März 2015 13:38
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information bzw. Statistik, die beschreibt, wie viel KMU in Deutschland NICHT wissen über welches Datenvolumen sie im Unternehmen verfügen. Alternativ: wie viel KMU in Deutschland wissen über welches Datenvolumen sie im Unternehmen verfügen Im Voraus vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die über Breitbandanschlüsse in deutschen Festnetzen a…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Datenvolumen KMU [#8837]
Datum
10. März 2015 18:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die über Breitbandanschlüsse in deutschen Festnetzen abgewickelte Verkehrsmenge lag 2014 nach vorläufigen Berechnungen der Bundesnetzagentur bei etwa 9,3 Mrd. GB (2013: über 8 Mrd. GB). Dies entspricht einem durchschnittlich genutzten Datenvolumen von rund 27 GB (2013: 22 GB) pro Monat und Anschluss. In diesen Werten sind die Verkehrsmengen des IPTV-Dienstes der DT AG nicht enthalten. Das via Mobilfunk übertragene Datenvolumen lag im Jahr 2014 bei 393 Mio. GB (2013: 267 Mio. GB). Statistische Informationen zur Klassifizierung von Breitbandanschlüssen nach Unternehmensgrößen werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen