Datteln 4 und Klimaschutz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ministerpräsident Armin Laschet behauptete, dass für Datteln 4 andere Kohlekraftwerke abgeschaltet werden würden (https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/datteln-4-die-krumme-kohle-rechnung-von-armin-laschet-a-1298596.html)

Welche Kraftwerke wurden im Gegenzug zur Inbetriebnahme von Datteln 4 vom Netz genommen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Ministerpräsident…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datteln 4 und Klimaschutz [#193330]
Datum
23. Juli 2020 10:04
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Ministerpräsident Armin Laschet behauptete, dass für Datteln 4 andere Kohlekraftwerke abgeschaltet werden würden (https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/datteln-4-die-krumme-kohle-rechnung-von-armin-laschet-a-1298596.html) Welche Kraftwerke wurden im Gegenzug zur Inbetriebnahme von Datteln 4 vom Netz genommen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193330/

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Juli 2020, die uns über das Portal „fra…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
AW: Datteln 4 und Klimaschutz [#193330]
Datum
31. Juli 2020 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Juli 2020, die uns über das Portal „fragdenstaat.de“ erreicht hat. In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und möchten wissen, welche Kraftwerke im Gegenzug zur Inbetriebnahme von Datteln IV stillgelegt wurden. Grundsätzlich zielt das IFG NRW auf die Erteilung von vorhandenen amtlichen Informationen (§ 4 Abs. 1 IFG), insbesondere in Form der Einsichtnahme in vorrätige analoge oder digitale Aktenbeständen, ab. Ihre Anfrage ist demgegenüber als Auskunftsersuchen im Sinne einer Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme formuliert. Unabhängig von der fehlenden Anwendbarkeit des IFG NRW und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erteile ich Ihnen gerne die gewünschte Auskunft und nehme beiliegend Stellung. Das elektronische Antwortschreiben finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen