Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts

Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts.

Nach Erzählung Ihrer Geschäftsstelle gäbe es in der gerichtsverwaltungsinternen Datenbank einen "Rechtskraftvermerk" und sei die fristgerechte sofortige Beschwerde vom 3.8.22 immer noch nicht zum Verwlaltungsgerichtshof weitergeleitet worden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datum des Eingangs des Rechtsbehe…
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts [#267039]
Datum
5. Januar 2023 14:20
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts. Nach Erzählung Ihrer Geschäftsstelle gäbe es in der gerichtsverwaltungsinternen Datenbank einen "Rechtskraftvermerk" und sei die fristgerechte sofortige Beschwerde vom 3.8.22 immer noch nicht zum Verwlaltungsgerichtshof weitergeleitet worden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre mit E-Mail vom 5. Januar 2023, deren Eingang ich hier…
Von
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Betreff
Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts [#267039]
Datum
6. Januar 2023 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre mit E-Mail vom 5. Januar 2023, deren Eingang ich hiermit bestätige. Wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 6. Dezember 2022 auf Ihre Anfrage in gleicher Angelegenheit mitgeteilt hatte, sind Sie für das Gericht ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter. Es ist von daher nicht erkennbar, worin ein rechtlich schützenswertes Interesse Ihrerseits an der begehrten Auskunft bestehen könnte. Ein solches Recht steht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 299 ZPO allein den Parteien des Rechtsstreites zu. Dritten Personen kann ich ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht in die Akten oder eine Auskunft aus dem gerichtlichen Verfahren nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Ein solches rechtliche Interesse haben Sie nicht glaubhaft gemacht. Dass Sie im Auftrage bzw. in Vollmacht des eigentlich am Verfahren Beteiligten Klägers handeln, ist nicht nachgewiesen worden. Ihren Anspruch auf Auskunft können Sie auch nicht auf § 80 HDSIG stützen. Denn nach Abs. 2 dieser Vorschrift gehen besondere Rechtsvorschriften, die die Auskunftserteilung regeln, den Vorschriften des Vierten Teils des HDSIG vor. Dies ist hier der Fall, da die Auskunftserteilung sich im vorliegenden Fall nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 299 ZPO richtet. Darüber hinaus gelten gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG die Vorschriften über den Informationszugang nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 HDSIG zwar auch für die Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden und sonstige in § 40 Abs. 2 HDSIG genannten Stellen, jedoch nur, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und nicht, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln. Damit werden nur Angelegenheiten der Justizverwaltung dem Zugangsanspruch unterworfen (vgl. BeckOK, Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 37. Edition, Stand: 01.08.2022, § 81 HDSIG Rn. 5). Vorliegend geht es nicht um den Informationszugang im Hinblick auf gerichtliche Verwaltungsaufgaben, sondern um Informationen die richterliche/justizielle Tätigkeit betreffend. Ein Anspruch besteht auch nicht über § 85 HDSIG, denn dieser verweist gerade auf § 82 HDSIG, wonach ein Auskunftsanspruch gerade nicht besteht bei Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen haben kann auf den Verfahrensablauf eines Gerichtsverfahrens, bzw. bei zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnissen oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, sofern die betroffene Person nicht eingewilligt hat. Von daher sehe ich mich auch weiterhin nicht in der Lage, Ihnen Auskünfte aus einem gerichtlichen Verfahren eines Dritten zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, eine Anfrage in "gleicher Angelegenheit" hat es im Dezember nicht gegeben. Es geht um ein ga…
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts [#267039]
Datum
6. Januar 2023 13:07
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine Anfrage in "gleicher Angelegenheit" hat es im Dezember nicht gegeben. Es geht um ein ganz anderes Aktenzeichen, zudem um die Verarbeitung durch exekutive. Zentrale IT-Stelle der hessischen Justiz. Bei Ihnen scheinen ja mehrere Rechtsmittel in mehreren Sachen nicht weitergeleitet, ja nicht einmal "ausgedruckt" zu werden, wie Geschäftsstelle Ihres Gerichts berichtete. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts“ [#267039]
Datum
6. Januar 2023 13:09
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267039/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sie als datenverarbeitende Prozessvertretung auf der Beklagtenseite sicher mehr wissen, zudem: s. weitere Gründe hinter dem Link. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 267039.pdf Anfragenr: 267039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267039/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> in der Tat war die Formulierung „in gleicher Angelegenheit“ in der Antwor…
Von
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Betreff
AW: Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Poststelle Ihres Gerichts [#267039]
Datum
9. Januar 2023 06:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Tat war die Formulierung „in gleicher Angelegenheit“ in der Antwortmail vom heutigen Tage unspezifisch, da Ihre Anfrage sich auf ein weiteres Verfahren des selben Klägers bezog. Die Formulierung „in gleicher Angelegenheit“ war insoweit bezogen auf den Auskunftsanspruch, den Sie erneut als unbeteiligter Dritter in einem Verfahren dieses Klägers begehren, ohne dass eine Bevollmächtigung durch den Kläger oder eine Einwilligung des Klägers zur Auskunftserteilung vorgelegt worden ist. Darüber hinaus stützen Sie ihren Auskunftsanspruch erneut auf die Vorschriften des HDSIG, die Ihnen schon in der Angelegenheit vom 6. Dezember 2022 einen Anspruch nicht eröffneten. Insofern war die Angelegenheit gleichgelagert, was ich mit meiner Formulierung zum Ausdruck bringen wollte. Mit besten Grüßen
Verwaltungsgericht Wiesbaden
WG: Namentliche Zusammensetzung der 6. Kammer Ihres Gerichts nach dem GVP 2023 [#267496] Sehr << Antragstell…
Von
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Betreff
WG: Namentliche Zusammensetzung der 6. Kammer Ihres Gerichts nach dem GVP 2023 [#267496]
Datum
23. Januar 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrer Anfrage wird um Mitteilung eines berechtigten Interesses an der Mitteilung der Namen der Richterinnen und Richter gebeten. Da Sie kein Verfahrensbeteiligter sind, haben Sie insoweit außerhalb eines anhängigen Verfahrens keinen Informationsanspruch nach dem HDiSG i.V.m. der DGVO. Die Anonymisierung in dem veröffentlichten richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dient dem Persönlichkeitsschutz der Richterinnen und Richter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Namentliche Zusammensetzung der 6. Kammer Ihres Gerichts nach dem GVP 2023 [#267496] [#267039] Guten Tag, …
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Namentliche Zusammensetzung der 6. Kammer Ihres Gerichts nach dem GVP 2023 [#267496] [#267039]
Datum
23. Januar 2023 20:58
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie beziehen sich auf eine andere Anfrage auf fragdenstaat.de, unter dem folgenden Link wurde keine solche Frage gestellt. Immerhin haben Sie diesmal nur die Anfragen auf fragdenstaat.de verwechselt, und nicht eine unanonymisierte Fehlleitung eines Befangenheitsbeschlusses aus einer fremden Disziplinarsache an einen irritierten Auskunftsersuchenden vorgenommen. Ich danke trotzdem für die aussagekräftige, fehlgesteuerte Mitteilung des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts, zumal nach hiesigen Auswertungen der Vizepräsident aus einer anderen Stammkammer auch schon während der regulären Urlaubsabwesenheiten Mitglied der 6. Kammer wurde und Richterinnen auf Probe zu Einzelrichterinnen der 6. Kammer mitbestimmen lässt. Wie schade, dass die (für große Korruptionsskkandale im Landtag und medial flankierte Verhaftungen von korrupten leitenden Oberstaatsanwälten) nicht unbekannte Justiz in Hessen offenbar im Gegensatz zu anderen Bundesländern und dortigen Verwaltungsgerichten keine transparente Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen betreibt, sondern eine transparente Überprübarkeit des Anspruchs auf gesetzlichen Richter durch derartige Geheimhaltungswünsche zu erschweren versucht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Januar 2023 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde unter 6 K 832/22.WI (Fax vom 3.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres VG bei der Poststelle Ihres Gerichts“ [#267039]; mein Az.: 95.23.35:00 [#267039]
Datum
1. Februar 2023 12:39
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, als Beklagte in dem Verfahren haben Sie selbst sicher die Information. Im Gericht würde man ja nicht alle Rechtsmittel ausdrucken und direkt an Beschwerdegerichte weiterleiten, hieß es gegenüber dem Betroffenen nach Monaten am Telefon. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>