Datum Eröffnung Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) Bezirk Mitte

Datum der Eröffnung des in nachstehendem Text bezeichneten Bezirksaufsichtsverfahren.

https://fragdenstaat.de/a/284562

27. Juli 2023: "Hiermit beantworte ich Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) dahingehend, dass aktuell ein Bezirksaufsichtsverfahren gegen das Bezirksamt Mitte wegen einer vom Beschwerdeführer vorgebrachten, nicht ausreichenden Ahndung von Verstößen gegen das Verbot des Parkens vor Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO) geführt wird. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

[...]
Senatsverwaltung für Inneres und Sport << Antragsteller:in >>
Abteilung I - Staats- und Verwaltungsrecht
- I A 2 -
"

Ergebnis der Anfrage

27.09.2023: "Die Beschwerde ist am 22. April 2023 im E-Mail-Postfach der Senatorin eingegangen. Mit der Prüfung wurde am 17. Mai 2023 begonnen. Am 17. August 2023 wurde die Beschwerde zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit an das Bezirksamt Mitte abgegeben."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2023
  • Frist
    20. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datum …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datum Eröffnung Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) Bezirk Mitte [#286397]
Datum
18. August 2023 00:55
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datum der Eröffnung des in nachstehendem Text bezeichneten Bezirksaufsichtsverfahren. https://fragdenstaat.de/a/284562 27. Juli 2023: "Hiermit beantworte ich Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) dahingehend, dass aktuell ein Bezirksaufsichtsverfahren gegen das Bezirksamt Mitte wegen einer vom Beschwerdeführer vorgebrachten, nicht ausreichenden Ahndung von Verstößen gegen das Verbot des Parkens vor Bordsteinabsenkungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO) geführt wird. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. [...] Senatsverwaltung für Inneres und Sport << Antragsteller:in >> Abteilung I - Staats- und Verwaltungsrecht - I A 2 - "
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG << Antragsteller:in >> eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286397/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. August 2023 00:55
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datum Eröffnung Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO §…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Datum Eröffnung Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) Bezirk Mitte [#286397]
Datum
22. September 2023 19:04
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datum Eröffnung Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) Bezirk Mitte“ vom 18.08.2023 (#286397) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. September 2023 19:04
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Entschuldigung. Die B…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Datum Eröffnung Bezirksaufsichtsverfahren Nichtdurchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) Bezirk Mitte [#286397]
Datum
27. September 2023 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Entschuldigung. Die Beschwerde ist am 22. April 2023 im E-Mail-Postfach der Senatorin eingegangen. Mit der Prüfung wurde am 17. Mai 2023 begonnen. Am 17. August 2023 wurde die Beschwerde zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit an das Bezirksamt Mitte abgegeben. Mit freundlichen Grüßen