Dauer des Personaleinstellungsprozesses im Jahr 2019 und 2020

1a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung Z Justizverwaltung eingestellt?

1b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung Z Justizverwaltung im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?

2a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung R Rechtspflege eingestellt?

2b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung R Rechtspflege im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?

3a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung I Bürgerliches Recht eingestellt?

3b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung I Bürgerliches Recht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?

4a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung II Strafrecht eingestellt?

4b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung II Strafrecht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?

5a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht eingestellt?

5b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?

6a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht eingestellt?

6b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1a) Wie viele Per…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dauer des Personaleinstellungsprozesses im Jahr 2019 und 2020 [#230056]
Datum
28. September 2021 10:21
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung Z Justizverwaltung eingestellt? 1b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung Z Justizverwaltung im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags? 2a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung R Rechtspflege eingestellt? 2b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung R Rechtspflege im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags? 3a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung I Bürgerliches Recht eingestellt? 3b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung I Bürgerliches Recht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags? 4a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung II Strafrecht eingestellt? 4b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung II Strafrecht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags? 5a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht eingestellt? 5b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags? 6a) Wie viele Personen wurden im Jahr 2019 und 2020 in der Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht eingestellt? 6b) Wie viele Tage dauerte der gesamte Personalauswahl und Einstellungsprozess in der Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht im Jahr 2019 und 2020 - von der Ausschreibung der Stelle bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230056/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dauer des Personaleinstellungsprozesses im Jah…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer des Personaleinstellungsprozesses im Jahr 2019 und 2020 [#230056]
Datum
9. November 2021 10:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dauer des Personaleinstellungsprozesses im Jahr 2019 und 2020“ vom 28.09.2021 (#230056) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230056/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 712/2021 Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Dauer des Personaleinstellungsprozesses im Jahr 2019 und 2020 [#230056]
Datum
12. November 2021 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 712/2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Bezüglich der Fragen zu abteilungsbezogenen Einstellungszahlen in den Jahren 2019 und 2020 (Fragen 1 bis 6, jeweils Buchstabe a) teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der Regel keine Einstellungsverfahren für bestimmte Abteilungen durchgeführt werden. Vielmehr werden im Rahmen von Einstellungsverfahren üblicherweise Personen gewonnen, deren Einsatz im gesamten BMJV grundsätzlich möglich ist. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 91 Personen neu eingestellt (Beamte und Tarifbeschäftigte, einschließlich 13 Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung sowie 5 Auszubildende). Im Jahr 2019 neu eingestellte und im selben Jahr wieder ausgeschiedene Personen sind hiervon möglicherweise nicht erfasst, da uns diese Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Löschpflichten nicht mehr vollständig vorliegen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 113 Personen neu eingestellt (Beamte und Tarifbeschäftigte, einschließlich 18 Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung sowie 5 Auszubildende). Daneben gewinnt das BMJV jährlich Personal im Wege einer vorübergehenden Abordnung. Diese Personen kehren in der Regel nach dem Ende ihrer Abordnung zur abordnenden Dienstelle zurück und werden daher nicht als Einstellung im Sinne der Fragestellung verstanden. Die von Ihnen erbetenen Informationen zur Dauer des Personalauswahl- und Einstellungsprozesses liegen ebenfalls nicht in der gewünschten Form vor. Das BMJV führt keine Statistik zur Dauer von Einstellungsverfahren, die - wie bereits erwähnt - zudem nicht abteilungsbezogen durchgeführt werden. Daher kann ich Ihnen zu Buchstabe b der Fragen 1 bis 6 nur folgende, allgemeine Auskunft geben: Erfahrungsgemäß vergehen zwischen Veröffentlichung der Stellenausschreibung und Bekanntgabe der Auswahlentscheidung circa vier bis sechs Monate. Die Zeitdauer hängt insbesondere von der Zahl der ausgeschriebenen Stellen und der eigehenden Bewerbungen sowie der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ab. Für die Dauer des weiteren Verfahrens zwischen Einstellungszusage und Dienstantritt kann keine konkrete Zeitdauer benannt werden, da diese von individuellen Faktoren abhängt, insbesondere davon, ob der Bewerber oder die Bewerberin eigene Kündigungsfristen zu beachten hat und in welcher Form die Einstellung erfolgt (Abschlusses eines Arbeitsvertrags, Verbeamtung auf Probe oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung). Eine Gebühr wird für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen