Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen

Bitte geben Sie an, von wann bis wann und zwischen welchen Anschlussstellen die A100 wegen folgender Versammlungen/Aufzüge gesperrt werden musste.
- 28.8.2022

Für weitere, mir nicht bekannte Fahrradaufzüge seit 2020 bitte ich um Angabe der gleichen Informationen.

Dabei handelt es sich um Umweltinformationen. Rein vorsorglich füge ich Ihnen gerne dazu die folgenden Erläuterungen bei:

Das Bundesverwaltungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung den Begriff der „Umweltinformation“ denkbar weit aus (siehe nur BVerwG, Urteil vom 21.2.2008 - 4 C 13/07, ebenso VGH Kassel, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06).

Weitergehend in Bezug auf § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG, auf den § 18a IFG Berlin verweist:

BVerwG, Urt. v. 8.5.2019 – 7 C 28/17
„Die Begriffe „Maßnahme oder Tätigkeit“ und „Daten“ sind – wie der Senat zu § 2 III Nr. 3 UIG, der zur Umsetzung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL dient, entschieden hat – weit zu verstehen. Da § 2 III UIG alle Daten „über“ Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Dabei genügt ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigkeit. Die Umweltinformation muss zwar nicht notwendig einen unmittelbaren Umweltbezug aufweisen; ein Umweltbezug muss ihr aber zumindest durch die Maßnahme oder Tätigkeit, auf die sie sich bezieht, vermittelt werden.“ (Rn. 17)

Ebenso das OVG Münster, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 3358/08:
„Auch das in § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG enthaltene Begriffspaar „Maßnahmen oder Tätigkeiten“ wird weit verstanden; es soll alle menschlichen Tätigkeiten erfassen. Für § 2 Abs. 3 Nr. 3a UIG (Auswirkungen auf Umweltbestandteile oder Faktoren) ist ein potentieller Wirkungszusammenhang ausreichend; er muss allerdings hinreichend wahrscheinlich sein.“

Diese Ausführungen gelten demnach gem. § 18a IFG Berlin auch in Berlin für den Zugang zu Umweltinformationen.

Den hier aufgestellten Maßstäben folgend ist die Dauer und der Ort der Sperrung einer Autobahn offensichtlich eine Umweltinformation im Sinne des UIG.

Autobahnen sind durch den auf Ihnen stattfindenden Verkehr in besonderem Maße Quelle für Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG.
Hiesiger Fall richtet sich dagegen – nach meiner unter I. erläuterten Einschränkung – ausschließlich auf die Dauer, den Zeitpunkt und den Ort der Sperrung der Autobahn. Für die Dauer der Sperrung wurden an dem fraglichen Ort offensichtlich nicht die eben genannten Emissionen verursacht, somit war die Sperrung eindeutig eine Maßnahme, die „sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nr. 2 auswirk[te]“ (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG).

Zuletzt weise ich darauf hin, dass sich die Polizeipräsidien Osthessen und Südhessen meiner Rechtsauffassung hinsichtlich der Anwendbarkeit des HUIG angeschlossen und mir die erbetene Auskunft erteilt haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
29. Mai 2023 19:24
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie an, von wann bis wann und zwischen welchen Anschlussstellen die A100 wegen folgender Versammlungen/Aufzüge gesperrt werden musste.<< Antragsteller:in >> - 28.8.2022<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für weitere, mir nicht bekannte Fahrradaufzüge seit 2020 bitte ich um Angabe der gleichen Informationen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dabei handelt es sich um Umweltinformationen. Rein vorsorglich füge ich Ihnen gerne dazu die folgenden Erläuterungen bei:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Das Bundesverwaltungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung den Begriff der „Umweltinformation“ denkbar weit aus (siehe nur BVerwG, Urteil vom 21.2.2008 - 4 C 13/07, ebenso VGH Kassel, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Weitergehend in Bezug auf § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG, auf den § 18a IFG Berlin verweist:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> BVerwG, Urt. v. 8.5.2019 – 7 C 28/17<< Antragsteller:in >> „Die Begriffe „Maßnahme oder Tätigkeit“ und „Daten“ sind – wie der Senat zu § 2 III Nr. 3 UIG, der zur Umsetzung von Art. 2 Nr. 1 Buchst. c UIRL dient, entschieden hat – weit zu verstehen. Da § 2 III UIG alle Daten „über“ Maßnahmen oder Tätigkeiten mit Umweltbezug erfasst, muss sich allein die Maßnahme oder Tätigkeit auf Umweltbestandteile oder -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken können. Dabei genügt ein gewisser Umweltbezug der Maßnahme oder Tätigkeit. Die Umweltinformation muss zwar nicht notwendig einen unmittelbaren Umweltbezug aufweisen; ein Umweltbezug muss ihr aber zumindest durch die Maßnahme oder Tätigkeit, auf die sie sich bezieht, vermittelt werden.“ (Rn. 17)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ebenso das OVG Münster, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 3358/08:<< Antragsteller:in >> „Auch das in § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG enthaltene Begriffspaar „Maßnahmen oder Tätigkeiten“ wird weit verstanden; es soll alle menschlichen Tätigkeiten erfassen. Für § 2 Abs. 3 Nr. 3a UIG (Auswirkungen auf Umweltbestandteile oder Faktoren) ist ein potentieller Wirkungszusammenhang ausreichend; er muss allerdings hinreichend wahrscheinlich sein.“<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Diese Ausführungen gelten demnach gem. § 18a IFG Berlin auch in Berlin für den Zugang zu Umweltinformationen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Den hier aufgestellten Maßstäben folgend ist die Dauer und der Ort der Sperrung einer Autobahn offensichtlich eine Umweltinformation im Sinne des UIG.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Autobahnen sind durch den auf Ihnen stattfindenden Verkehr in besonderem Maße Quelle für Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG.<< Antragsteller:in >> Hiesiger Fall richtet sich dagegen – nach meiner unter I. erläuterten Einschränkung – ausschließlich auf die Dauer, den Zeitpunkt und den Ort der Sperrung der Autobahn. Für die Dauer der Sperrung wurden an dem fraglichen Ort offensichtlich nicht die eben genannten Emissionen verursacht, somit war die Sperrung eindeutig eine Maßnahme, die „sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nr. 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nr. 2 auswirk[te]“ (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zuletzt weise ich darauf hin, dass sich die Polizeipräsidien Osthessen und Südhessen meiner Rechtsauffassung hinsichtlich der Anwendbarkeit des HUIG angeschlossen und mir die erbetene Auskunft erteilt haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280003/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage und die umfangreichen, erläuternden Informa…
Von
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
6. Juni 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Anfrage und die umfangreichen, erläuternden Informationen hierzu. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Aber dennoch zu ihrer Anfrage: Die A100 fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, weshalb ich ihre Frage nach möglichen Sperrungen am 28.08.2022 sowie nach gleichen Informationen zu weiteren ihnen nicht bekannten Fahrradaufzügen nicht beantworten kann. Sie können aber gerne und jederzeit zu Themen Nachfrage halten, die wir als Polizeipräsidium Frankfurt am Main bedienen. Über die Aufgabenbereiche der Hessischen Polizei im Allgemeinen können Sie sich auf www.polizei.hessen.de<http://www.polizei.hessen.de> informieren. Beachten Sie bei ortspezifischen Anfragen jedoch den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der angefragten Behörde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte, meine nicht-angepasste Anfrage (die ic…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
13. Juni 2023 00:31
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte, meine nicht-angepasste Anfrage (die ich ebenfalls an die Polizei Berlin gestellt habe, wie Sie sicherlich erkannt haben) dennoch in Bezug auf Aufzüge im Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde zu beantworten (wie abseits meines fehlgehenden Verweises auf die A100 auch meiner ursprünglichen Anfrage schon zu entnehmen war). Meine Ausführungen zum Berliner UIG lassen sich auf das Hessische UIG übertragen, da beide Gesetze auf die gleiche EU-Richtlinie bzw. Aarhus-Konvention zurückgehen. Gerne weise ich zusätzlich darauf hin, dass Ihre Behörde nach dem HUIG (im Gegensatz zum HDSIG) anspruchsverpflichtet ist - diese Anspruchsverpflichtung hat beispielsweise auch das PP Fulda anerkannt. Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke vorab für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280003/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an meine obige Anfrage und weise darauf hin, dass die gesetzl…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
1. Juli 2023 10:18
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an meine obige Anfrage und weise darauf hin, dass die gesetzliche Antwortfrist nach dem HUIG bereits abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt - FragDenStaat-Nummer [#280003] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dietz, ich…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
19. Juli 2023 00:16
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt - FragDenStaat-Nummer [#280003] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dietz, ich erinnere nochmals an meine Anfrage vom 29.5. und meine Präzisierung vom 13.6., sowie meine Erinnerung vom 1.7. und bitte nachdrücklich um eine Beantwortung meiner Anfrage nach dem HUIG. Sollten Sie unseren bisherigen E-Mail-Verkehr nicht finden können, können Sie ihn hier ebenfalls nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/dauer-und-ort-von-autobahnsperrungen-aufgrund-angemeldeter-versammlungen/ Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Antwortfrist nach dem HUIG bereits deutlich überschritten ist und kündige zugleich die Erhebung einer Untätigkeitsklage an, sollte ich weiter keine Antwort von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt - FragDenStaat-Nummer [#280003] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dietz, ich…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
19. Juli 2023 00:16
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt - FragDenStaat-Nummer [#280003] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dietz, ich erinnere nochmals an meine Anfrage vom 29.5. und meine Präzisierung vom 13.6., sowie meine Erinnerung vom 1.7. und bitte nachdrücklich um eine Beantwortung meiner Anfrage nach dem HUIG. Sollten Sie unseren bisherigen E-Mail-Verkehr nicht finden können, können Sie ihn hier ebenfalls nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/dauer-und-ort-von-autobahnsperrungen-aufgrund-angemeldeter-versammlungen/ Ich weise darauf hin, dass die gesetzliche Antwortfrist nach dem HUIG bereits deutlich überschritten ist und kündige zugleich die Erhebung einer Untätigkeitsklage an, sollte ich weiter keine Antwort von Ihnen erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Erinnerung und die Beharrlichkeit in der Sache. N…
Von
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
19. Juli 2023 13:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre Erinnerung und die Beharrlichkeit in der Sache. Nachfolgend führe ich nochmal ihre Anfrage auf: "Bitte geben Sie an, von wann bis wann und zwischen welchen Anschlussstellen die A100 wegen folgender Versammlungen/Aufzüge gesperrt werden musste. - 28.8.2022 Für weitere, mir nicht bekannte Fahrradaufzüge seit 2020 bitte ich um Angabe der gleichen Informationen." Ich antworte Ihnen erneut wie folgt: Die A100 fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, weshalb ich ihre Frage nach möglichen Sperrungen am 28.08.2022 nicht beantworten kann. Die weitergehende Bitte zu Angaben der gleichen Informationen (von wann bis wann und zwischen welchen Anschlussstellen die A100 gesperrt werden musste) können von hier aus nicht beantwortet werden. Es gilt auch hier wieder, dass die A100 nicht in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main fällt. Ich sehe ihre Anfrage damit als beantwortet an. Rufen Sie mich doch gerne einfach mal an, vielleicht gelingt es Ihnen im Gespräch ihre Anfrage verständlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Sehr << Antragsteller:in >> Bei der angefragten Einsatzlage am 28.08.2022 handelte es sich um eine a…
Von
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
27. Juli 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Bei der angefragten Einsatzlage am 28.08.2022 handelte es sich um eine angemeldete Fahrradsternfahrt mit dem Thema „Verkehrswende Hessen – JETZT“. Bei diesem Einsatz fanden mehrere Sternfahrten aus Friedberg, Hanau und Darmstadt nach Frankfurt am Main statt und im Anschluss eine gemeinsame Weiterfahrt von Frankfurt am Main nach Wiesbaden. Die Wegstrecke führte bei dieser Weiterfahrt von der Frankfurter Messe über die Theodor-Heuss-Allee, die BAB 648, BAB 66 bis zur Anschlussstelle Wiesbaden Erbenheim und weiter in die Wiesbadener Reisinger Anlage. Die genehmigende Versammlungsbehörde war die Stadt Wiesbaden. Während der Demonstration kam es zwischen Frankfurt und Wiesbaden zu zeitlich begrenzten Sperrungen der A 648 und der A 66 und den entsprechenden Anschlussstellen. Die Dauer der Sperrungen ist hier nicht bekannt. Die Gesamteinsatzleitung hatte das Polizeipräsidium Westhessen. Bezüglich der zweiten Fragestellung sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main keine weiteren Fahrradaufzüge im Sinne der Anfrage bekannt geworden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer und Ort von Autobahnsperrungen aufgrund angemeldeter Versammlungen [#280003]
Datum
27. Juli 2023 16:29
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280003/