Dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um ein dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen welches sich beispielweise an der Autobahn-Richtgeschwindigkeit orientiert.

Ein solches Tempolimit würde neben der aktuell dringend notwendigen Einsparung an Kraftstoffen auch den Verkehrsfluss erhöhen.
Des Weiteren wird sich die Anzahl der Verkehrsunfälle und somit auch die Anzahl der Verkehrstoten reduzieren.
Diese Reduktion der Verkehrsunfälle wird neben den geringeren volkswirtschaftlichen Kosten auch das potentielle Leid von Betroffenen und deren Angehörigen reduzieren.
Die Reduktion der Verkehrsunfälle wurde bereits in der Studie "AUSWIRKUNGEN EINES ALLGEMEINEN TEMPOLIMITS AUF AUTOBAHNEN IM LAND BRANDENBURG" (https://brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2239.de/studie_tempolimit.pdf) aufgezeigt.
In Summe würde sich ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen somit positiv auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung auswirken.

Deshalb bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

- Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen wird seitens des Verkehrsministeriums das allgemeine Tempolimit auf Autobahnen abgelehnt?
- Welches Datenmaterial wurde für die Begründung der Ablehnung verwendet?
- Aus welchen nichtwissenschaftlichen Gründen versperrt sich das Verkehrsministerium der Einführung eines dauerhaftes allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um ein dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen [#246083]
Datum
11. April 2022 10:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um ein dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen welches sich beispielweise an der Autobahn-Richtgeschwindigkeit orientiert. Ein solches Tempolimit würde neben der aktuell dringend notwendigen Einsparung an Kraftstoffen auch den Verkehrsfluss erhöhen. Des Weiteren wird sich die Anzahl der Verkehrsunfälle und somit auch die Anzahl der Verkehrstoten reduzieren. Diese Reduktion der Verkehrsunfälle wird neben den geringeren volkswirtschaftlichen Kosten auch das potentielle Leid von Betroffenen und deren Angehörigen reduzieren. Die Reduktion der Verkehrsunfälle wurde bereits in der Studie "AUSWIRKUNGEN EINES ALLGEMEINEN TEMPOLIMITS AUF AUTOBAHNEN IM LAND BRANDENBURG" (https://brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2239.de/studie_tempolimit.pdf) aufgezeigt. In Summe würde sich ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen somit positiv auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung auswirken. Deshalb bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: - Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen wird seitens des Verkehrsministeriums das allgemeine Tempolimit auf Autobahnen abgelehnt? - Welches Datenmaterial wurde für die Begründung der Ablehnung verwendet? - Aus welchen nichtwissenschaftlichen Gründen versperrt sich das Verkehrsministerium der Einführung eines dauerhaftes allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246083/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang die Studie als PDF-Datei, falls der um vorherigen Schreiben genann…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen [#246083]
Datum
11. April 2022 10:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang die Studie als PDF-Datei, falls der um vorherigen Schreiben genannte Link nicht funktioniert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - studie_tempolimit.pdf Anfragenr: 246083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246083/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben zur Beantwortung Ihrer o.g. IFG-Anfrage erhalten…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1206IFG WG: Dauerhaftes allgemeines Tempolimit auf Autobahnen [#246083]
Datum
6. Mai 2022 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben zur Beantwortung Ihrer o.g. IFG-Anfrage erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen