DB Mobil Einnahmen

1. Welche Einnahmen hat DB Mobil in den Jahren 2017-2022 generiert? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren auf.
Welche Kosten hat DB Mobil in den Jahren 2017-2022 verursacht? Bitte schlüsseln Sie ebenfalls nach Jahren auf.
2. Wie, d.h. aus welchen Quellen, setzen sich die Einnahmen zusammen?
3. Bezahlen Interviewgäste für die Interviews? (bspw. Max Giesinger, Sophie Passmann, Peter Wohlleben etc.)
4. Kam es jemals vor, dass Interviewgäste für die Interviews bezahlt haben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Einnahm…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DB Mobil Einnahmen [#258793]
Datum
10. September 2022 20:46
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Einnahmen hat DB Mobil in den Jahren 2017-2022 generiert? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren auf. Welche Kosten hat DB Mobil in den Jahren 2017-2022 verursacht? Bitte schlüsseln Sie ebenfalls nach Jahren auf. 2. Wie, d.h. aus welchen Quellen, setzen sich die Einnahmen zusammen? 3. Bezahlen Interviewgäste für die Interviews? (bspw. Max Giesinger, Sophie Passmann, Peter Wohlleben etc.) 4. Kam es jemals vor, dass Interviewgäste für die Interviews bezahlt haben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> anliegenden Bescheid erhalten Sie m.d.B. um Kenntnisnahme. Das Original …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Bescheid DB Mobil Einnahmen - Az. Z 25/286.2/1-1394 IFG
Datum
19. September 2022 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegenden Bescheid erhalten Sie m.d.B. um Kenntnisnahme. Das Original geht Ihnen auch auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
- zugleich per Fax – Ihr Az.: Z 25/286.2/1-1240IFG WIDERSPRUCH Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege hiermit…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid DB Mobil Einnahmen - Az. Z 25/286.2/1-1394 IFG [#258793]
Datum
24. September 2022 14:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- zugleich per Fax – Ihr Az.: Z 25/286.2/1-1240IFG WIDERSPRUCH Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege hiermit Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom 19.9.2022 ein. Sie haben als Ablehnungsgrund angeführt, dass Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen. Das mag stimmen, hindert aber meinen Anspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG nicht, da Sie sich als Behörde vorliegend der Deutschen Bahn AG, die auch im Impressum von „DB Mobil“ angegeben ist, zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedienen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 3 IFG). Ich habe mithin dennoch einen Anspruch gegen Sie. Für nähere Erläuterungen – obgleich ich sicher bin, dass Sie das selbst wissen und mir die Auskunft dennoch verweigert haben – habe ich Ihnen einige Zitate aus dem IFG-Kommentar von Schoch angeführt: „So wird z. B. die Deutsche Bahn AG vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 S. 3 erfasst; dem Gebot der Organisationsprivatisierung nach Art. 87e Abs. 3 S. 1 GG ist der Bund nachgekommen, und da er (noch) sämtliche Anteile (Aktien) an dem Unternehmen hält, handelt es sich bei der Deutschen Bahn AG um eine Eigengesellschaft des Bundes.“ Schoch IFG § 1 Rn. 227 „Die umfängliche Reichweite des § 1 Abs. 1 S. 3 hat im vorliegenden Zusammenhang zu Unsicherheiten beim Zugang zu Informationen von Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt. So wird die Deutsche Bahn AG als ein Fall der materiellen Privatisierung behandelt und die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 S. 3 – dennoch – bejaht.“ Schoch IFG § 1 Rn. 232 „Denn nach § 7 Abs. 1 S. 2 ist der Antrag auf Informationszugang im Falle des § 1 Abs. 1 S. 3 an diejenige Behörde zu richten, die sich des Privatrechtssubjekts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.“ Schoch IFG § 1 Rn. 235 Ich bitte daher um schnellstmögliche Bearbeitung meines Widerspruchs und der ursprünglichen Anfrage und danke Ihnen für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258793/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie zunächst um eine Eingangsbestätigung meines Widerspruchs vom 24.9.20…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid DB Mobil Einnahmen - Az. Z 25/286.2/1-1394 IFG [#258793]
Datum
18. November 2022 19:01
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie zunächst um eine Eingangsbestätigung meines Widerspruchs vom 24.9.2022 gegen Ihren ablehnenden Bescheid und sodann um eine baldmöglichste Gewährung der angefragten Information. Andernfalls werde ich nach Ablauf der 3-Monats-Frist unverzüglich Untätigkeitsklage gegen Sie erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Widerspruchsbescheid Z 25/286.2/1-1394 IFG - Einnahmen Zeitschrift DB Mobil Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Widerspruchsbescheid Z 25/286.2/1-1394 IFG - Einnahmen Zeitschrift DB Mobil
Datum
30. November 2022 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen den Widerspruchsbescheid zu Ihrem IFG-Antrag nach den Einnahmen der Zeitschrift DB Mobil. Das Original ist auf dem Postweg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen