DE-Mail

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

Akten, die nachvollziehbar machen, ob die Bundesdruckerei GmbH über eine DE-Mail verfügt.

Zum Hintergrund:
Ich habe auf der Website https://www.bundesdruckerei.de/ keine Möglichkeit gefunden, mit der Bundesdruckerei GmbH über die sichere DE-Mail Nachrichten auszutauschen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachvoll…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-Mail [#207383]
Datum
29. Dezember 2020 04:49
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, ob die Bundesdruckerei GmbH über eine DE-Mail verfügt. Zum Hintergrund: Ich habe auf der Website https://www.bundesdruckerei.de/ keine Möglichkeit gefunden, mit der Bundesdruckerei GmbH über die sichere DE-Mail Nachrichten auszutauschen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „DE-Mail“ vom 29.12.2020 (#207383) wurde …
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DE-Mail [#207383]
Datum
2. Februar 2021 06:02
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „DE-Mail“ vom 29.12.2020 (#207383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207383/

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Bundesdruckerei GmbH
WG: Bundesdruckerei - Ihr Ticket *ID#24-3287855 vom 29.12.2020 04:57 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
WG: Bundesdruckerei - Ihr Ticket *ID#24-3287855 vom 29.12.2020 04:57
Datum
9. Februar 2021 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
23,2 KB
image002.jpg
15,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr reges Interesse an der Bundesdruckerei. Grundsätzlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bundesdruckerei Gruppe GmbH ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz ist, keine Behörde. Sie – sowie ihre Tochtergesellschaften – nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (z. B. im Sinne einer Funktionsauslagerung), so dass die Bundesdruckerei weder der Auskunftspflicht nach § 1 IFG unterliegt, noch als informationspflichtige Stelle gemäß § 2 Abs. 1 UIG einzustufen ist. Zu Ihrer Frage: Als IT-Sicherheitsunternehmen des Bundes steht die Bundesdruckerei-Gruppe vor allem im Kontakt mit Behörden und Unternehmen, nicht mit Bürgern. Organisationen, die mit uns rechtssicher digital kommunizieren wollen/müssen, können dies tun. Beispielsweise bietet unserer Vertrauensdienstleister D-TRUST als Anbieter von eIDAS-konformen Zertifikatsdiensten und Signaturlösungen die Möglichkeit für eine rechtssichere und vertrauliche Kommunikation, die wir auch selbst nutzen. Beste Grüße