De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Elektronische De-Mails werden verschlüsselt, geschützt und nachweisbar versendet. Im Gegensatz zur E-Mail können bei der De-Mail aber die Identitäten der Kommunikationspartner als auch der Versand sowie der Eingang jederzeit zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Da De-Mails auf dem Transportweg immer verschlüsselt werden, ist ein Mitlesen oder Verändern einer De-Mail im Endeffekt nicht möglich. Alternativ können De-Mails auch Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden - dies u.a. im Hinblick auch auf besonders vertrauliche (schützenswerte) Dokumente.

FRAGESTELLUNG:

Warum bietet die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig auf dem Internetauftritt nicht die Möglichkeit an, eine rechtssichere Kommunikation zwischen Petent und Verwaltung zu gewährleisten bzw. entsprechend ein Wahlrecht zu haben (z.B. normale E-Mail oder De-Mail)?

Ich danke vielmals im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Elektronische …
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig [#32984]
Datum
21. August 2018 15:22
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Elektronische De-Mails werden verschlüsselt, geschützt und nachweisbar versendet. Im Gegensatz zur E-Mail können bei der De-Mail aber die Identitäten der Kommunikationspartner als auch der Versand sowie der Eingang jederzeit zweifelsfrei nachgewiesen werden. Da De-Mails auf dem Transportweg immer verschlüsselt werden, ist ein Mitlesen oder Verändern einer De-Mail im Endeffekt nicht möglich. Alternativ können De-Mails auch Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden - dies u.a. im Hinblick auch auf besonders vertrauliche (schützenswerte) Dokumente. FRAGESTELLUNG: Warum bietet die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig auf dem Internetauftritt nicht die Möglichkeit an, eine rechtssichere Kommunikation zwischen Petent und Verwaltung zu gewährleisten bzw. entsprechend ein Wahlrecht zu haben (z.B. normale E-Mail oder De-Mail)? Ich danke vielmals im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der V…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig [#32984]
Datum
23. September 2018 15:06
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig“ vom 21.08.2018 (#32984) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 3 LTranspG indem es heißt, dass die Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zugänglich gemacht werden soll. Hier liegt seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, vertreten durch den Verbandsbürgermeister, keine Ermessen vor. Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Auch habe ich, wie gewünscht, keine Eingangsbestätigung oder gar eine Zwischennachricht erhalten. Ich bitte ebenfalls um Begründung, warum der Informatiosnzugang nicht gewährt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig“ [#32984] [#32984]
Datum
21. Oktober 2018 00:07
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32984 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil immer noch keine Rückmeldung seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgte - trotz Erinnerung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig"
Datum
22. Oktober 2018 15:18
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 22.10.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.123 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig" Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 22.10.2018 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig"
Datum
5. November 2018 13:29
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 05.11.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.123 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig" Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer obengenannten Anfrage habe ich mich mit der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich in Verbindung gesetzt und diese gebeten, auf Ihre Anfrage nunmehr zu reagieren. Ich habe die Behörde auch gebeten, mich bis zum 19.11.2018 über den Sachstand bezüglich Ihrer Anfrage zu informieren. Sofern ich zwischenzeitlich eine Mitteilung seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erhalte, komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Bitte beachten Sie, dass das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) nach § 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG ausschließlich Zugang zu den bei den transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen gewährt. Vorhandene Informationen sind alle Informationen, die durch Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können. Nicht zu den vorhandenen Informationen gehören Informationen, die erst durch eine weitere Bearbeitung eines Falles gewonnen werden können. Aus diesem Grund ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz keine Pflicht für die transparenzpflichtigen Stellen, Stellungnahmen zu einem bestimmten Thema zu verfassen. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu dieser Fragestellung weisen wir darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz nach …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: De-Mail-Adresse auf dem Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig [#32984]
Datum
19. Dezember 2018 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu dieser Fragestellung weisen wir darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz nach § 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG ausschließlich Zugang zu den bei der transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen gewährt. Vorhandene Informationen sind alle Informationen, die durch Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können. Nicht zu den vorhandenen Informationen gehören Informationen, die erst durch eine weitere Bearbeitung eines Falles gewonnen werden können, so wie es hier der Fall wäre. Aus diesem Grund ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz keine Pflicht, Stellungnahmen zu einem bestimmten Thema zu verfassen. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig bietet aber die Möglichkeit der rechtssicheren Kommunikation über die sog. Virtuelle Poststelle (VPS) an (nähere Informationen siehe www.rlp-service.de). Hierrüber werden die Bürger/-innen im Rahmen von Rechtsbehelfsbelehrungen informiert. Mit freundlichen Grüßen