DE-Mail-Adresse auf https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-baden-wuerttemberg-ost-stuttgart.html

Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG.

Gründe:
Seit 2014 sind alle Bundesbehörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten.

§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab.

Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein.

Dies ist aktuell nicht der Fall.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre DE-Mail-Adre…
An Familienkasse Baden-Württemberg-Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-Mail-Adresse auf https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-baden-wuerttemberg-ost-stuttgart.html [#252725]
Datum
5. Juli 2022 12:54
An
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG. Gründe: Seit 2014 sind alle Bundesbehörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten. § 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab. Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252725/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2022 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage, ich bitte die lange Bearbei…
Von
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
15. Juli 2022 14:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage, ich bitte die lange Bearbeitungsdauer zu entschuldigen. Sie baten um die Angabe einer De-Mail-Adresse als Kommunikationskanal zur Familienkasse. Dazu möchte ich Ihnen erläutern, dass es sich bei der Familienkasse um eine Steuerbehörde handelt und Steuerdaten besonders sensible Daten sind. Gemäß § 32 DSGVO ist die Sicherheit der Verarbeitung von Daten unter Berücksichtigung verschiedenster Faktoren zu gewährleisten. Bei der Versendung von steuerlich relevanten Daten wäre damit z.B. zu gewährleisten, dass das Steuergeheimnis gewahrt bleibt. Dies ist bei der Versendung von De-Mails jedoch nicht sichergestellt, da der jeweilige Dienstleister (z.B. Telekom, 1&1,...) zwar die Authentizität des Absenders verspricht, nicht aber eine end-to-end Verschlüsselung garantiert, da z.B. die über den Dienstleister laufende Mails nach Schadsoftware überprüft werden müssen. Wissenswerte Informationen darüber finden Sie z.B. unter https://praxistipps.chip.de/was-ist-de-mail_3698 Auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder gibt es Kontaktformulare zur elektronischen Kommunikation mit der Familienkasse, die den datenschutzrelevanten Anforderungen entsprechen und die Ihnen weiterhelfen können. Insofern Sie der Weitergabe von Daten an behördenexterne Dritte widersprechen, Sie aber um Antwort per Mail an eine Adresse unter dem Server "...fragdenstaatATde" gebeten habe, muss ich davon ausgehen, dass Sie zumindest die Antwort über diese Drittpartei wünschen und autorisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#252725] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte an meinem Antrag fest. Bitte nennen Sie mir I…
An Familienkasse Baden-Württemberg-Ost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#252725]
Datum
15. Juli 2022 14:41
An
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte an meinem Antrag fest. Bitte nennen Sie mir Ihre De-Mail-Adresse. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252725/

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Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
AW: Ihre Anfrage [#252725] Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag kann ich Ihnen mitteilen, das…
Von
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#252725]
Datum
4. August 2022 13:16
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag kann ich Ihnen mitteilen, dass die Familienkasse Baden-Württemberg Ost über die DE-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen ist. Wie bereits mitgeteilt ist es aus unserer Sicht jedoch einfacher, entsprechende Anträge oder Dokumente über die Seite https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder zu übermitteln. Dort gibt es z.B. Hilfestellungen zu häufig gestellten Fragen (FAQ) bzw. entsprechende Vordrucke und der Versand erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen