DE-Mail-Adresse des BMWi - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse
Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG.
Gründe:
Seit 2014 sind alle Bundesbehörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten.
§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab.
Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein.
Dies ist aktuell nicht der Fall.
Anfrage abgelehnt
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Datum29. November 2021
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31. Dezember 2021
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2 Follower:innen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- DE-Mail-Adresse des BMWi - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse [#234134]
- Datum
- 29. November 2021 21:18
- An
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- DE-Mail-Adresse der Generalstaatsanwaltsschaft Berlin
- Datum
- 1. Dezember 2021
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- DE-Mail StA Berlin
- Datum
- 1. Dezember 2021
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „DE-Mail-Adresse - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse“ [#234134]
- Datum
- 9. Dezember 2021 13:19
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 (Fehlende De-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin)
- Datum
- 15. Dezember 2021 17:58
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 (Fehlende De-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin) [#234134]
- Datum
- 15. Dezember 2021 18:39
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 22. Dezember 2021 12:51
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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