DE-Mail-Adresse des BMWi - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse

Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG.

Gründe:
Seit 2014 sind alle Bundesbehörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten.

§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab.

Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein.

Dies ist aktuell nicht der Fall.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-Mail-Adresse des BMWi - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse [#234134]
Datum
29. November 2021 21:18
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG. Gründe: Seit 2014 sind alle Bundesbehörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten. § 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab. Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein. Dies ist aktuell nicht der Fall.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234134/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
DE-Mail-Adresse der Generalstaatsanwaltsschaft Berlin Ablehung Gesuch, da Vorgabe angeblich nicht für Landesbehörd…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
DE-Mail-Adresse der Generalstaatsanwaltsschaft Berlin
Datum
1. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Ablehung Gesuch, da Vorgabe angeblich nicht für Landesbehörden.
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
DE-Mail StA Berlin
Von
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
DE-Mail StA Berlin
Datum
1. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „DE-Mail-Adresse - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse“ [#234134] …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DE-Mail-Adresse - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse“ [#234134]
Datum
9. Dezember 2021 13:19
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/234134/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die DE-Mail grundsätzlich von jeder Behörde veröffentlicht werden muss. Behörden können sich sonst der rechtsverbindlichen digitalen Kommunikation veweigern, was nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 234134.pdf - 2021-12-01_1-20211201-der-leitende-oberstaatsanwalt-in-berlin-dokument-der-leitende-oberstaatsanwalt-in-berlin.pdf Anfragenr: 234134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234134/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 (Fehlende De-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin) Sehr Antragsteller/in I…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 (Fehlende De-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin)
Datum
15. Dezember 2021 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.858 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ich in dieser Sache nicht vermitteln werde. Denn das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sieht nur einen Anspruch auf Zugang zu - vorhandenen - Informationen vor, sei es im Wege der Akteneinsicht oder der Aktenauskunft (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG: "... Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten." Demzufolge können Sie auf der Grundlage des IFG von der Staatsanwaltschaft weder die Einrichtung der offenbar noch nicht vorhandenen DE-Mail-Adresse verlangen noch deren Veröffentlichung, wenn die DE-Mail-Adresse denn bereits in den Akten vorhanden wäre. Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstigere Nachricht geben zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 (Fehlende De-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin) [#234134] Sehr geehr…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 (Fehlende De-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Berlin) [#234134]
Datum
15. Dezember 2021 18:39
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe ein zweites Schreiben der StA hochgeladen. Nach Angaben der StA existiert die Adresse. Die einfache Bekanntgabe sei angeblich aber keine einfache Auskunft sondern aufwendig, darum gebührenpflichtig. Dass ist offensichtlich falsch. Ich bitte zu vermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234134/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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