De-Mail Adresse (nach De-Mail-Gesetz, EGovG und VwVfG)

Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG.

Gründe:
Seit 2014 sind alle Behörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten.

§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab.

Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein.

Dies ist aktuell nicht der Fall.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
De-Mail Adresse (nach De-Mail-Gesetz, EGovG und VwVfG) [#271333]
Datum
24. Februar 2023 03:08
An
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gründe:<< Antragsteller:in >> Seit 2014 sind alle Behörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> § 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist aktuell nicht der Fall. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271333/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anl…
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Betreff
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen
Datum
24. Februar 2023 03:08
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen jedes Anliegen sorgfältig und melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen [#271333] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „De-Mail Adres…
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Betreff
AW: Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen [#271333]
Datum
11. März 2024 22:08
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „De-Mail Adresse (nach De-Mail-Gesetz, EGovG und VwVfG)“ vom 24.02.2023 (#271333) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 350 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anl…
Von
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Betreff
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen
Datum
11. März 2024 22:08
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen jedes Anliegen sorgfältig und melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen