De-Mail-Adresse und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Anfrage an:
Studierendenwerk Berlin
1. Die De-Mail-Adresse des Studierendenwerk Berlin
2. Angaben zur gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die zur Kommunikation per E-Mail mit dem Studierendenwerk Berlin benutzt werden kann
3. Angaben dazu, wo die Zugangseröffnung nach § 4 Abs. 2 EGovG Bln durch das Studierendenwerks Berlin erfolgt ist (z.B. Verweis auf Internetseite mit entsprechender Information)
Gemäß § 4 Abs. 2 EGovG Bln ist jede Berliner Behörde dazu verpflichtet, eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu eröffnen.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum18. Oktober 2023
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21. November 2023
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