De-Mail-Adresse und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

1. Die De-Mail-Adresse der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (nachfolgend SenJustV)
2. Angaben zur gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die zur Kommunikation mit der SenJustV per E-Mail benutzt werden kann
3. Angaben dazu, wo die Zugangseröffnung nach § 4 Abs. 2 EGovG Bln durch die SenJustV erfolgt ist (z.B. Verweis auf Internetseite mit entsprechender Information)

Gemäß § 4 Abs. 2 EGovG Bln ist jede Behörde dazu verpflichtet, eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu eröffnen.

Ergebnis der Anfrage

1. Die DE-Mailadresse der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz lautet: SenJustVA-Berlin@egvp.de-mail.de
2. Hierüber ist eine Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich.
3. Die DE-Mailadresse der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist über gängige Verzeichnisdienste abrufbar, bspw. https://www.de-mail.info/verzeichnis.ht…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
De-Mail-Adresse und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung [#290417]
Datum
18. Oktober 2023 07:32
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die De-Mail-Adresse der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (nachfolgend SenJustV) 2. Angaben zur gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die zur Kommunikation mit der SenJustV per E-Mail benutzt werden kann 3. Angaben dazu, wo die Zugangseröffnung nach § 4 Abs. 2 EGovG Bln durch die SenJustV erfolgt ist (z.B. Verweis auf Internetseite mit entsprechender Information) Gemäß § 4 Abs. 2 EGovG Bln ist jede Behörde dazu verpflichtet, eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu eröffnen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290417/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „De-Mail-Adresse und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ vom 18.10.2023 (…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: De-Mail-Adresse und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung [#290417]
Datum
21. November 2023 04:21
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „De-Mail-Adresse und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ vom 18.10.2023 (#290417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
SenJustV - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz -------------------------------------------------…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
SenJustV - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. November 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
---------------------------------------------------------------------- Im Auftrag

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<< Anfragesteller:in >>
AW: SenJustV - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#290417] Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre A…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SenJustV - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#290417]
Datum
2. Dezember 2023 00:38
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Antwort zu Punkt 2 meiner Anfrage weise ich darauf hin, dass ich um Angaben bat, welche gängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z.B. PGP) zur Kommunikation via E-Mail (nicht De-Mail) genutzt werden kann. Da die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung i.d.R. die vorherige Bereitstellung eines öffentlichen Schlüssels ("Public Key") voraussetzt, bitte ich um Zusendung der öffentlichen Schlüssel für die De-Mail-Adresse der SenJustVA sowie die E-Mail-Adresse der SenJustVA. Desweiteren bitte ich um Angaben dazu, wo die SenJustVA öffentlich einen Zugang zur Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eröffnet hat (§ 4 Abs. 2 EGovG Bln). Meinen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ergänze ich entsprechend, nur hilfsweise stelle ich einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290417/