DE-MAIL Adressen und Crypto-Schlüssel der Berliner Behörden

Nach § 4EGovG Bln muss jede Behörde eine DE-MAIL Adresse und Crypto Technologie bereitstellen. Unter https://www.de-mail.info/verzeichnis.html#page=6&land=Berlin&typ=Behoerde werden im Wesentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bundesbehörden aufgeführt.
Ohne öffentlich verfügbare Informationen wird die aktive Nutzung jedoch verhindert.
Ich bitte um Veröffentlichung der notwendigen Informationen zur Kontaktaufnahme. Die Jeweiligen Behörden veröffentlichen in der Regel nur Ihre eMail adressen und wirken damit nicht mit Absender zusammen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach §…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-MAIL Adressen und Crypto-Schlüssel der Berliner Behörden [#292349]
Datum
15. November 2023 14:50
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 4EGovG Bln muss jede Behörde eine DE-MAIL Adresse und Crypto Technologie bereitstellen. Unter https://www.de-mail.info/verzeichnis.html#page=6&land=Berlin&typ=Behoerde werden im Wesentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bundesbehörden aufgeführt. Ohne öffentlich verfügbare Informationen wird die aktive Nutzung jedoch verhindert. Ich bitte um Veröffentlichung der notwendigen Informationen zur Kontaktaufnahme. Die Jeweiligen Behörden veröffentlichen in der Regel nur Ihre eMail adressen und wirken damit nicht mit Absender zusammen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292349/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. November 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen

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