Az: PKII4.12017/1#1 -
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Sehr
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Ihr Schreiben vom 14. Dezember 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema De-Mail um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln:
De-Mail bietet eine einfache und sichere Möglichkeit für den sicheren, elektronischen Geschäftsverkehr, in dem es erlaubt, elektronische Nachrichten nachweisbar und vertraulich zu versenden. De-Mail bietet Bürgerinnen und Bürgern damit die Möglichkeit, Anliegen beispielsweise bei Behörden oder Gerichten rechtsverbindlich geltend zu machen, Auskünfte zu erfragen oder wirksam Rechtsmittel einzulegen. Für dieses Angebot hat der **Bund **in seinem E-Government-Gesetz festgelegt, dass **Bundesbehörden **grundsätzlich den elektronischen Zugang über De-Mail anbieten müssen (vgl. § 2 E-Government-Gesetz des Bundes).
Für die Länder- und Kommunalverwaltungen obliegt es den jeweils **zuständigen Ländern**, ähnliche Verpflichtungen rechtlich vorzusehen. Einige Länder haben dies auch getan. Selbstverständlich steht es den Länder- und Kommunalverwaltungen auch frei, eine Kommunikation mittels De-Mail anzubieten, auch ohne rechtliche Verpflichtung. **Jedoch kann der Bund hier nicht in die Entscheidungshoheit der Länder eingreifen**. Insofern bitte ich um Verständnis, Sie an das Land Brandenburg verweisen zu müssen.
Die De-Mail-Dienste werden von privatwirtschaftlichen De-Mail-Diensteanbietern angeboten. Zwar hat die Telekom ihre De-Mail-Angebote Mitte 2022 eingestellt. Jedoch werden die anderen am Markt tätigen De-Mail-Diensteanbieter (1&1 / United Internet sowie die Mentana Claimsoft) nach hiesiger Kenntnis ihre De-Mail-Produkte weiterhin anbieten, so dass auch zukünftig De-Mail als sicheres elektronisches Kommunikationsmittel am Markt angeboten werden und nutzbar sein wird.
Informationen zu De-Mail allgemein sowie Hinweise zur Erreichbarkeit bestimmter Unternehmen oder Verwaltungen per De-Mail sind hier zusammengestellt:
https://www.de-mail.info/verzeichnis.html
Mit freundlichen Grüßen