DE-MAIL und Nutzung in den Ländern

das Ministerium des Innern des Landes Brandenbrug hält die DE-Mail für technisch veraltet und durch den Rückzug der Telekom für nicht mehr nutzbar. https://fragdenstaat.de/anfrage/de-mail-adressen-bei-den-landesbehoerden/
Bitte senden Sie mir die Informationen zur technischen Situation der DE-MAIL und den bekannten Planungen zur Aktualisierung der technischen Basis.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Ministerium des Innern des Landes…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-MAIL und Nutzung in den Ländern [#265663]
Datum
14. Dezember 2022 19:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Ministerium des Innern des Landes Brandenbrug hält die DE-Mail für technisch veraltet und durch den Rückzug der Telekom für nicht mehr nutzbar. https://fragdenstaat.de/anfrage/de-mail-adressen-bei-den-landesbehoerden/ Bitte senden Sie mir die Informationen zur technischen Situation der DE-MAIL und den bekannten Planungen zur Aktualisierung der technischen Basis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265663/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221215, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, DE-MAIL und Nutzung in den Ländern [#265663]
Datum
21. Dezember 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 14. Dezember 2022  an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema De-Mail um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: De-Mail bietet eine einfache und sichere Möglichkeit für den sicheren, elektronischen Geschäftsverkehr, in dem es erlaubt, elektronische Nachrichten nachweisbar und vertraulich zu versenden. De-Mail bietet Bürgerinnen und Bürgern damit die Möglichkeit, Anliegen beispielsweise bei Behörden oder Gerichten rechtsverbindlich geltend zu machen, Auskünfte zu erfragen oder wirksam Rechtsmittel einzulegen. Für dieses Angebot hat der **Bund **in seinem E-Government-Gesetz festgelegt, dass **Bundesbehörden **grundsätzlich den elektronischen Zugang über De-Mail anbieten müssen (vgl. § 2 E-Government-Gesetz des Bundes). Für die Länder- und Kommunalverwaltungen obliegt es den jeweils **zuständigen Ländern**, ähnliche Verpflichtungen rechtlich vorzusehen. Einige Länder haben dies auch getan. Selbstverständlich steht es den Länder- und Kommunalverwaltungen auch frei, eine Kommunikation mittels De-Mail anzubieten, auch ohne rechtliche Verpflichtung. **Jedoch kann der Bund hier nicht in die Entscheidungshoheit der Länder eingreifen**. Insofern bitte ich um Verständnis, Sie an das Land Brandenburg verweisen zu müssen. Die De-Mail-Dienste werden von privatwirtschaftlichen De-Mail-Diensteanbietern angeboten. Zwar hat die Telekom ihre De-Mail-Angebote Mitte 2022 eingestellt. Jedoch werden die anderen am Markt tätigen De-Mail-Diensteanbieter (1&1 / United Internet sowie die Mentana Claimsoft) nach hiesiger Kenntnis ihre De-Mail-Produkte weiterhin anbieten, so dass auch zukünftig De-Mail als sicheres elektronisches Kommunikationsmittel am Markt angeboten werden und nutzbar sein wird. Informationen zu De-Mail allgemein sowie Hinweise zur Erreichbarkeit bestimmter Unternehmen oder Verwaltungen per De-Mail sind hier zusammengestellt: https://www.de-mail.info/verzeichnis.html Mit freundlichen Grüßen