Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de"

Alle Kommunikation, die in mittelbarem Zusammenhang mit der Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" steht.
Alle Informationen/Dokumente, auf deren Basis die Entscheidung zur Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" getroffen wurde.
Alle Informationen/Dokumente, die die Probleme mit der Datensicherheit der Website "www.fragzebra.de" behandeln oder enthalten.
Alle Informationen/Dokumente, die die Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" begründen.
Alle Informationen/Dokumente, die begründen, warum auch die Informationsseite der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu ZEBRA mit der Domain "https://www.medienanstalt-nrw.de/medienorientierung/zebra.html" nicht mer verfügbar ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" [#244551]
Datum
24. März 2022 20:45
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Kommunikation, die in mittelbarem Zusammenhang mit der Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" steht. Alle Informationen/Dokumente, auf deren Basis die Entscheidung zur Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" getroffen wurde. Alle Informationen/Dokumente, die die Probleme mit der Datensicherheit der Website "www.fragzebra.de" behandeln oder enthalten. Alle Informationen/Dokumente, die die Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de" begründen. Alle Informationen/Dokumente, die begründen, warum auch die Informationsseite der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zu ZEBRA mit der Domain "https://www.medienanstalt-nrw.de/medienorientierung/zebra.html" nicht mer verfügbar ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244551/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
WG: IFG Zebra Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie wie in Ihrem Antrag gewünscht, unsere Mitteilung über die G…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG Zebra
Datum
20. April 2022 16:59
Status
Warte auf Antwort
image001.png
466 Bytes
image002.png
32,1 KB


Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie wie in Ihrem Antrag gewünscht, unsere Mitteilung über die Gebührenpflicht der Auskunft. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG Zebra [#244551] Sehr << Anrede >> aus meiner Sicht liegt im vorliegenden Fall kein außerg…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Zebra [#244551]
Datum
20. April 2022 19:28
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aus meiner Sicht liegt im vorliegenden Fall kein außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand vor, da der Umfang der anfallenden Arbeit verhältnismäßig gering ist. Somit bin ich der Meinung, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, die gemäß Punkt 1.3.1 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW kostenfrei erteilt wird. Ich bitte Sie daher, auf die geforderte Gebühr von 9,15 Euro zu verzichten. Sollte dies nicht möglich sein, teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244551/
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
AW: WG: IFG Zebra [#244551] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Die Anzahl der Seit…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: IFG Zebra [#244551]
Datum
21. April 2022 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Die Anzahl der Seiten mag zwar gering erscheinen, ist aber mit einem erheblichen Schwärzungsaufwand von Daten zum Schutz privater Interessen verbunden. Daher kann von einer Erhebung der Gebühren entgegen Ihrer Ansicht nicht abgesehen werden. Im Übrigen muss ich Sie darauf hinweisen, dass meine gestrige Auskunft zu den Gebühren nicht zutreffend war. Punkt 1.3.3 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW sieht eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro bis 1.000,00 Euro bei einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand vor, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen (§ 10 Abs. 2 IFG). Da die Mindestgebühr bei 10,00 Euro liegt, ergibt sich demnach eine Gebühr von 10,00 Euro und nicht von nur 9,15 Euro. Ich möchte Sie daher bitten, uns zeitnah mitzuteilen, ob Sie die aufgeführten Kosten in Höhe von 10,00 Euro tragen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de"“ [#244551]
Datum
21. April 2022 11:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/244551/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Bearbeitungszeit von neun Minuten keinen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand darstellt. Damit ist die Forderung nach Gebühren aus meiner Sicht unzulässig, weil es sich um eine einfache Anfrage handelt. Die im ersten Schreiben geforderte Gebühr liegt unter der in der VerwGebO IFG NRW angegebenen Untergrenze für die Gebühren und wurde nur aus diesem Grund auf Nachfrage von 9,15 Euro auf 10,00 Euro erhöht. Meiner Meinung nach versucht die Landesanstalt für Medien NRW durch dieses Vorgehen, den Zugang zu diesen Informationen zu erschweren. Weiterhin möchte ich anmerken, dass ein öffentliches Interesse an den angefragten Dokumenten besteht, da diese die Gründe enthalten, aus denen die Landesanstalt für Medien NRW ihr öffentliches Angebot für mehrere Wochen einschränken musste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 244551.pdf - 2022-04-20_1-2022_04_20_IFG-AnfrageI-S-1.1-11-5-43-Gebhr.pdf - 2022-04-20_1-image001.png - 2022-04-20_1-image002.png Anfragenr: 244551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244551/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Deaktivierung der Website "www.fragzebra.de"“ [#244551]
Datum
21. April 2022 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.5.2-3035/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Deaktivierung der Website www.fragzebra.de Mein AZ…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.5.2-3035/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Deaktivierung der Website www.fragzebra.de
Datum
28. April 2022 13:11
Status
Mein AZ: 209.2.5.2-3035/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 24.03.2022 auf Informationszugang, hier: Deaktivierung der Website www.fragzebra.de Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben, die die vorgenannte Anfrage betreffen, an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
IFG ZEBRA – IHRE EMAIL VOM 20.04.2022 - AUSKUNFTSERTEILUNG Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezu…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG ZEBRA – IHRE EMAIL VOM 20.04.2022 - AUSKUNFTSERTEILUNG
Datum
5. Mai 2022 17:38
Status
image001.png
466 Bytes
image002.png
32,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf unsere Email-Korrespondenz im Rahmen Ihres IFG-Antrags zu ZEBRA. Hiermit entsprechen wir Ihrem Auskunftsbegehren. Da Sie eine elektronische Antwort bevorzugt haben, finden Sie die Dokumente anbei. In der E-Mail-Korrespondenz baten Sie uns, von der Erhebung von Gebühren für den Schwärzungsaufwand abzusehen, da dieser keinen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand darstelle. Diesbezüglich traten wir in Kontakt mit der LDI NRW. Diese vertritt die Auffassung, dass ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand erst bei einem zeitlichen Aufwand von mindestens 15 Minuten angenommen werden könne. Zu Ihren Gunsten zogen wir zur Bemessung des Verwaltungsaufwands lediglich die Schwärzungsarbeiten heran. Außen vor blieb dabei die Frage nach dem Vorbereitungsaufwand entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IFG NRW i.V.m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) und der Tarifstelle (TS) 1.2. Aus diesem Grund bleibt der Verwaltungsaufwand hinter der zeitlichen Grenze zurück. Insoweit fallen keine Gebühren an. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen