Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad

Sehr geehrte Frau Kerstin Kunadt ( Gewerbeausicht Mülheim an der Ruhr, ausgeführt durch das Ordungsamt)

teile Sie mir bitte Ihre Fristsetzung für den Gewerbetreibenden des Friedrich-Wennmann Bades mit, die Ihnen bekannten Schäden ( zu wenig funktionierende Schränke), zu beheben. Bisher erhielt ich nur die Auskunft, Zitat Frau Roggenburg "...es ist in die Wege geleitet". In die Wege geleitet war es auch schon vor einem Jahr. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind Schränke notwendig. Somit wäre die von Ihnen gesetzte Frist an den Gewerbetreibenden für weitere Rechtsfolgen hilfreich.

MfG
Frank Hauschild

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Frank Hauschild
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
25. März 2024 15:00
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Frau Kerstin Kunadt ( Gewerbeausicht Mülheim an der Ruhr, ausgeführt durch das Ordungsamt) teile Sie mir bitte Ihre Fristsetzung für den Gewerbetreibenden des Friedrich-Wennmann Bades mit, die Ihnen bekannten Schäden ( zu wenig funktionierende Schränke), zu beheben. Bisher erhielt ich nur die Auskunft, Zitat Frau Roggenburg "...es ist in die Wege geleitet". In die Wege geleitet war es auch schon vor einem Jahr. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind Schränke notwendig. Somit wäre die von Ihnen gesetzte Frist an den Gewerbetreibenden für weitere Rechtsfolgen hilfreich. MfG Frank Hauschild
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 304124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304124/ Postanschrift Frank Hauschild << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild
Stadt Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Hausschild, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Mail. Leider ist das Ordnungsamt nicht d…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
26. März 2024 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,1 KB


Sehr geehrter Herr Hausschild, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Mail. Leider ist das Ordnungsamt nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Sollten Sie privatrechtlich gegen die Betreibergesellschaft des Schwimmbades vorgehen wollen, beantragen Sie bitte ggf. einen kostenpflichtigen Auszug aus dem Gewerberegister unter Darlegung Ihres berechtigten Interesses. Ihren Antrag können Sie an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> richten. Ordnungsrechtlich bestehen hier keine Möglichkeiten. Wie den u.a. Schriftwechsel zu entnehmen ist, hatten Sie bereits Kontakt mit Frau Roggenbuck; ich habe Ihre Mail daher dorthin weitergeleitet. Freundliche Grüße
Frank Hauschild
Guten Tag, die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mir mit, dass das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Mülheim vom Ord…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
AW: Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
26. März 2024 08:14
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mir mit, dass das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Mülheim vom Ordnungsamt ausgeführt wird. Frau Kunadt als Leitung des Ordnungsamtes bestätigte mir dies telefonisch am 22.3.2024. Weiterhin bestätigte Sie mir ausdrücklich, dass Frau Roggenbuck für die Gewerbeaufsicht nicht zuständig ist. Sollte als die falsch sein, teile mir den Ansprechpartner der Gewerbeausicht für die Stadt Mülheim an der Ruhr mit. Meine Frage nach einer Fristsetzung ist weiterhin nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 304124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304124/
Stadt Mülheim an der Ruhr
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2024 08:15
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Frank Hauschild
Sehr << Anrede >> die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mir mit, dass das Gewerbeaufsichtsamt der St…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
AW: Automatische Antwort: Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
26. März 2024 08:19
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mir mit, dass das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Mülheim vom Ordnungsamt ausgeführt wird. Frau Kunadt als Leitung des Ordnungsamtes bestätigte mir dies telefonisch am 22.3.2024. Weiterhin bestätigte Sie mir ausdrücklich, dass Frau Roggenbuck für die Gewerbeaufsicht nicht zuständig ist. Sollte als die falsch sein, teile mir den Ansprechpartner der Gewerbeausicht für die Stadt Mülheim an der Ruhr mit. Meine Frage nach einer Fristsetzung ist weiterhin nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 304124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304124/
Stadt Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Hausschild, leider ist mir nicht bekannt, mit wem Sie am 22.03.2024 telefoniert haben. Frau K…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
26. März 2024 09:31
Status
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Sehr geehrter Herr Hausschild, leider ist mir nicht bekannt, mit wem Sie am 22.03.2024 telefoniert haben. Frau Kunadt war es jedenfalls nicht, da sie sich zurzeit im Urlaub befindet (auch schon an dem in Rede stehenden Tag). In NRW nehmen die Bezirksregierungen u.a. die Aufgaben der Überwachung des Arbeitsschutzes wahr (https://www.brd.nrw.de/themen/arbeitsschutz) – vormals Gewerbeaufsichtsamt -. Ihre Aufgaben sind es, die Gesundheit von Beschäftigten und Verbrauchern zu schützen. Darüber hinaus sorgen sie dafür, dass durch Beratung und Kontrolle die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden. Im Gegensatz dazu ist das beim Ordnungsamt angesiedelte Gewerbeamt für die Abwicklung von Formalitäten wie die Erlaubnis eines Gewerbes oder dessen An-, Um- oder Abmeldung zuständig. Bei dem Betrieb eines Schwimmbades handelt es sich nicht um ein überwachungspflichtiges Gewerbe, so dass von dieser Seite keine Überwachungs- oder Einwirkmöglichkeit besteht. Wie ich Ihnen auch bereits geschildert habe, scheint es sich bei Ihren Vorwürfen gegen den Betreiber um privatrechtliche Streitigkeiten zu handeln, so dass hier auch Privatrecht und nicht öffentliches Recht anzuwenden ist. Freundliche Grüße
Frank Hauschild
Sehr << Anrede >> Frau Christa Bargatzky teilte mir heute telefonisch mit , dass Sie ( Mülheimer Spor…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
AW: Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
26. März 2024 10:17
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Frau Christa Bargatzky teilte mir heute telefonisch mit , dass Sie ( Mülheimer Sportservice ) bei Verstössen des Gewerbetreibenden des Friedrich-Wennmannbad zuständig wären. Ihre Mitarbeiterin Frau Roggenbuck teilte mir per Email am 25.03.2024 - 14:37 Zitat: "Es wurde bestätigt, dass alle erforderlichen Arbeiten und Ersatzbeschaffungen in die Wege geleitet wurden." In die Wege geleitet wurde das Problem schon vor einem Jahr. Könnten Sie dem Gewerbetreibenden eine Frist setzten ? In Anbetracht der von Ihnen anerkannten und bekannten Verstösse und unter Berücksichtigung der Zeitspanne der Nichtbehebung, wäre dies wohl angemessen. Anfragenr: 304124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304124/

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Stadt Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Hauschild, ich bedaure, dass Sie derzeit im Friedrich-Wennmann-Bad nur eine unzureichende Anza…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: Defekte und daher unzureichende Schränke im Friedrich-Wennmann Bad [#304124]
Datum
26. März 2024 15:31
Status
Sehr geehrter Herr Hauschild, ich bedaure, dass Sie derzeit im Friedrich-Wennmann-Bad nur eine unzureichende Anzahl an Schränken vorfinden. Das Friedrich-Wennmann-Bad wird durch die SWiMH gGmbH betrieben und diese ist insofern für den Zustand der Schränke verantwortlich. Nach Ihrem Telefonat mit Frau Roggenbuck hat sich diese direkt mit der SWiMH gGmbH in Verbindung gesetzt und um Abhilfe gebeten. Es wurden bereits Schlösser ausgetauscht und Schränke ertüchtigt. Ich verweise hier auf die Rückmeldung von Frau Roggenbuck an Sie vom 13.03.24. Die bemängelten Schlüsselbändchen sind zwischenzeitlich geliefert worden und werden nun ausgetauscht. Da sich die Angelegenheit in Bearbeitung befindet und bereits in Teilen abgearbeitet ist, sehe ich keine Notwendigkeit einer Fristsetzung und bitte Sie, sich noch etwas zu gedulden, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen