Defensive Architektur

Auflagen und Regelungen zum Bauen und Planen von defensiver Architektur. Die Information, von wem genau und warum der Anstoß zum Bauen dieser bestimmten Architektur kommt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Defensive Architektur [#291091]
Datum
26. Oktober 2023 16:45
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflagen und Regelungen zum Bauen und Planen von defensiver Architektur. Die Information, von wem genau und warum der Anstoß zum Bauen dieser bestimmten Architektur kommt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Defensive Architektur“ vom 26.10.2023 (#291091) wurde von Ihnen ni…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Defensive Architektur [#291091]
Datum
29. November 2023 13:50
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Defensive Architektur“ vom 26.10.2023 (#291091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage #291091 über FragdenStaat vom 26.10.20…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Defensive Architektur [#291091]
Datum
1. Dezember 2023 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage #291091 über FragdenStaat vom 26.10.2023. Sie beantragen Auskunft bzgl. der Auflagen und Regelungen zum Bauen und Planen von defensiver Architektur sowie die Information, von wem genau und warum der Anstoß zum Bauen defensiver Architektur kommt. Bei der Stadtverwaltung Dortmund sind keine Auflagen und Regelungen für die Planung und Errichtung defensiver Architektur vorhanden. Insbesondere bei dem Einsatz von (Städtebau-) Fördermittel besteht die Auflage, barrierefrei und integrierend zu planen und zu bauen, was die Planung und den Bau von defensiver Architektur ausschließt. Bekannt geworden ist mir im Rahmen der Recherche aber ein Einzelfall aus dem Jahr 2022, welcher eine Bank aus dem Pilotprojekt „Jeder Straße ihre Sitzbank“ betraf. Auf eine Bürgerbeschwerde hin bzgl. Lärm und Verschmutzung und Urinieren im öffentlichen Verkehrsraum in unmittelbarer Nähe zur streitigen Bank Nr. 5 des Projektes durch Nutzer, wurde auf Bitten der Bezirksvertretung eine Bank zunächst durch eine Bank mit 2 Mittelarmlehnen und Wölbung ersetzt. Diese Bank wurde jedoch wieder abgebaut und durch die vorherige Bank ersetzt. Mangels Vorhandensein von weiteren Informationen in Bezug auf die Planung und den Bau von defensiver Architektur können Ihnen keine entsprechenden Unterlagen übermittelt und weitere Auskünfte erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
WG: AW: Defensive Architektur [#291091]
Datum
1. Dezember 2023 14:01
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 26.10.2023 und 29.11.2023 und bitte um Verständnis für die Verzögerung. Leider stehen die gewünschten Informationen und Unterlagen zu Auflagen und Regelungen zum Bauen und Planen von defensiver Architektur im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nicht zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, die Anfrage über das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (<<E-Mail-Adresse>>) zu stellen, über das eine Koordination der Beantwortung durch einen anderen Fachbereich erfolgen kann. Ich setze es bei dieser Mail vorab in Kopie. Ihre Rechte Soweit in diesem Bescheid der beantragte Informationszugang abgelehnt wird, kann dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin*des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803 / FN-A 310-4-19). Der in § 55d VwGO genannte Personenkreis muss Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Falls die Frist durch das Verschulden einer*eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren*dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass Sie das Recht haben, den Landesbeauftragten für Datenschutz als Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen (§ 13 Abs. 2 IFG NRW). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen