Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. Dezember 2023 sagte Frau Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport vor dem Parlament folgendes auf Nachfrage nach der Unabhängigkeit ihres Gremiums zur Aufarbeitung von Corona (Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen“): "...weil die Beteiligten aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,..." und "... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von denjenigen, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind."

Auf Nachfrage nach den definierten Maßnahmen, wurde auf einen „Bericht der Landesregierung: Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie“ verwiesen, der ohne Datum, Unterschrift, Nennung des Autors oder Impressum im Internet öffentlich als PDF zugängig ist.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/

Herr Dr. Langer vom Ministerien für Soziales, Gesundheit und Sport konkretisierte eine Zuarbeit aller Ministerien auf Anfrage wie folgt:
„Wie Sie dem Bericht entnehmen können, waren alle Ministerien in die Bewältigung der Pandemie einbezogen und daher auch an der Bewältigung des Berichtes beteiligt.“

Bitte übersenden Sie mir Ihre Zuarbeit, insbesondere, wer hierfür verantwortlich zeichnet und auf welcher Datengrundlage Sie zu Ihrer Auswertung der vergangenen Corona-Maßnahmen und zu definierten Maßnahmen bzw. Empfehlungen für ein zukünftiges Krisenmanagement gekommen sind.
Bitte übersenden Sie mir Informationen dazu, ob bzw. wer Sie extern beraten hat.

Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. …
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298151]
Datum
24. Januar 2024 09:42
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2023 sagte Frau Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport vor dem Parlament folgendes auf Nachfrage nach der Unabhängigkeit ihres Gremiums zur Aufarbeitung von Corona (Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen“): "...weil die Beteiligten aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,..." und "... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von denjenigen, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind." Auf Nachfrage nach den definierten Maßnahmen, wurde auf einen „Bericht der Landesregierung: Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie“ verwiesen, der ohne Datum, Unterschrift, Nennung des Autors oder Impressum im Internet öffentlich als PDF zugängig ist. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ Herr Dr. Langer vom Ministerien für Soziales, Gesundheit und Sport konkretisierte eine Zuarbeit aller Ministerien auf Anfrage wie folgt: „Wie Sie dem Bericht entnehmen können, waren alle Ministerien in die Bewältigung der Pandemie einbezogen und daher auch an der Bewältigung des Berichtes beteiligt.“ Bitte übersenden Sie mir Ihre Zuarbeit, insbesondere, wer hierfür verantwortlich zeichnet und auf welcher Datengrundlage Sie zu Ihrer Auswertung der vergangenen Corona-Maßnahmen und zu definierten Maßnahmen bzw. Empfehlungen für ein zukünftiges Krisenmanagement gekommen sind. Bitte übersenden Sie mir Informationen dazu, ob bzw. wer Sie extern beraten hat. Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 298151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298151/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Doris Schröder
Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298151]
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Doris Schröder
Via
Fax
Betreff
Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298151]
Datum
24. Januar 2024 09:44
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,1 KB
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der o.a. Anfrage vom 24.01.24 nach § 1 IFG M-…
Von
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
[#298151] Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V
Datum
26. Januar 2024 09:37
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
10,7 KB


Sehr geehrte Frau Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der o.a. Anfrage vom 24.01.24 nach § 1 IFG M-V bzw. alternierender Vorschriften nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit sich Ihre Anfrage auf hierfür maßgebliche Sachverhalte erstreckt. Ihre Anfrage wird fristgerecht beantwortet werden. Hierüber werden Sie eine gesonderte Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Schröder, anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommerns …
Von
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
[#298151] Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V - Ihre IFG-Anfrage vom 24.01.2024 - Antwort Finanzministerium M-V
Datum
15. März 2024 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schröder, anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) auf Ihre IFG-Anfrage gem. § 1 IFG M-V (und anderer zitierter Vorschriften) vom 24.01.2024. Die Antwort erfolgt an Ihre von https://fragdenstaat.de/ übermittelte E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen