Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. Dezember 2023 sagte Frau Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport vor dem Parlament folgendes auf Nachfrage nach der Unabhängigkeit ihres Gremiums zur Aufarbeitung von Corona (Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen“): "...weil die Beteiligten aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,..." und "... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von denjenigen, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind."

Auf Nachfrage nach den definierten Maßnahmen, wurde auf einen „Bericht der Landesregierung: Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie“ verwiesen, der ohne Datum, Unterschrift, Nennung des Autors oder Impressum im Internet öffentlich als PDF zugängig ist.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/

Herr Dr. Langer vom Ministerien für Soziales, Gesundheit und Sport konkretisierte eine Zuarbeit aller Ministerien auf Anfrage wie folgt:
„Wie Sie dem Bericht entnehmen können, waren alle Ministerien in die Bewältigung der Pandemie einbezogen und daher auch an der Bewältigung des Berichtes beteiligt.“

Bitte übersenden Sie mir Ihre Zuarbeit, insbesondere, wer hierfür verantwortlich zeichnet und auf welcher Datengrundlage Sie zu Ihrer Auswertung der vergangenen Corona-Maßnahmen und zu definierten Maßnahmen bzw. Empfehlungen für ein zukünftiges Krisenmanagement gekommen sind.
Bitte übersenden Sie mir Informationen dazu, ob bzw. wer Sie extern beraten hat.

Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. D…
An Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298152]
Datum
24. Januar 2024 09:44
An
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2023 sagte Frau Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport vor dem Parlament folgendes auf Nachfrage nach der Unabhängigkeit ihres Gremiums zur Aufarbeitung von Corona (Antrag der FDP "Corona-Pandemie – Aufarbeitung und Aussöhnung ermöglichen“): "...weil die Beteiligten aus dieser Zeit sich bereits auf Maßnahmen verständigt haben,..." und "... die Maßnahmen, die wir ab April als diejenigen, die wir in einem nächsten Krisenmanagement anders machen wollen, ähm, ähm, definiert haben, sind die, die auch von denjenigen, die sie nachher umsetzen müssen, auch tatsächlich zu bearbeiten sind. Von daher halte ich das nach wie vor für richtig, dass wir auf dem Weg zur Umsetzung sind." Auf Nachfrage nach den definierten Maßnahmen, wurde auf einen „Bericht der Landesregierung: Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie“ verwiesen, der ohne Datum, Unterschrift, Nennung des Autors oder Impressum im Internet öffentlich als PDF zugängig ist. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/ Herr Dr. Langer vom Ministerien für Soziales, Gesundheit und Sport konkretisierte eine Zuarbeit aller Ministerien auf Anfrage wie folgt: „Wie Sie dem Bericht entnehmen können, waren alle Ministerien in die Bewältigung der Pandemie einbezogen und daher auch an der Bewältigung des Berichtes beteiligt.“ Bitte übersenden Sie mir Ihre Zuarbeit, insbesondere, wer hierfür verantwortlich zeichnet und auf welcher Datengrundlage Sie zu Ihrer Auswertung der vergangenen Corona-Maßnahmen und zu definierten Maßnahmen bzw. Empfehlungen für ein zukünftiges Krisenmanagement gekommen sind. Bitte übersenden Sie mir Informationen dazu, ob bzw. wer Sie extern beraten hat. Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 298152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298152/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Doris Schröder
Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298152]
An Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Details
Von
Doris Schröder
Via
Fax
Betreff
Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298152]
Datum
24. Januar 2024 09:45
An
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,0 KB

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Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Sehr geehrte Frau Schröder, wir haben Ihre Anfrage zur Übersendung der Zuarbeiten des Ministeriums für Wissensch…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Betreff
Empfangsbestätigung AW: [extern] Definierte Maßnahmen für ein zukünftiges Krisenmanagement in M-V [#298152]
Datum
26. Januar 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
image001.png
20,4 KB


Sehr geehrte Frau Schröder, wir haben Ihre Anfrage zur Übersendung der Zuarbeiten des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zum „Bericht der Landesregierung: Lehren und Empfehlungen aus der Corona-Pandemie“ sowie nach weiteren Informationen zur Erstellung der Zuarbeiten dankend erhalten und werden uns um Ihr Anliegen kümmern. Ich möchte sie darüber informieren, dass im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für Amtshandlungen, welche einfache Auskünfte übersteigen gemäß § 13 IFG M-V Gebühren nach der Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Januar 2012 GVOBl. M-V S. 11) in Höhe von 20 bis 500 €, je nach Aufwand, anfallen können. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, ob die Beantwortung Ihrer Anfrage eine einfache Auskunft übersteigt. Sollte sich dies im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage abzeichnen, werde ich Sie umgehend informieren. Abschließend möchte ich Ihnen folgende Informationen zum Datenschutz geben: I. Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen sowie Terminvereinbarungen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen kommunizieren und Ihr Anliegen bearbeiten und um das Verwaltungshandeln des Energieministeriums ordnungsgemäß dokumentieren zu können. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (z. B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail, Kontaktformular). Für unsere weitere Bearbeitung haben wir Ihre uns mitgeteilten Daten (insbesondere Adressdaten) sowie die uns übersandten Dokumente in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen gespeichert. Sofern wir mit Ihnen einen Termin im Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern vereinbart haben oder vereinbaren werden, haben wir sowohl im digitalen Kalendersystem des Ministeriums als auch in den unsere Arbeit unterstützenden Computersystemen Ihre uns bekannten Kontaktdaten hinterlegt und ergänzen diese um uns verfügbare Dokumente für den Termin und dessen Vorbereitung. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz M-V). Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu berechtigt oder verpflichtet sind. Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen in elektronischer Form erfolgt - wie auch in Papierform - gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Bestimmungen. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür 10 Jahre. Ergänzende Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte finden Sie unter www.regierung-mv.de/Datenschutz/. Auf Wunsch senden wir Ihnen die dortigen Hinweise auch in gedruckter Form zu. II. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin III. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen: Herr Hannes Wilhelms, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Tel.: 0385/588-8131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen