Definition ARE-Rate

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

In den Wochenberichten der AG Influenza wird regelmäßig über die ARE-Rate berichtet. Diese wird in Prozent angegeben. Leider kann ich keine Definition für „ARE-Rate“ finden:
https://influenza.rki.de/Glossar.aspx

Bitte teilen Sie mir mit, wie „ARE-Rate“ definiert ist, und wie sie geschätzt wird (siehe Seite 2 oben im Wochenbericht 2023/06 AGI RKI).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

In diesem Eurosurveillance-Artikel wird das Vorgehen im Detail beschrieben:
https://www.eurosurveillance.org/conten…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! In den Wochenberichten der AG Influenza wird regelmäßig über die ARE-Rate…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Definition ARE-Rate [#270895]
Datum
21. Februar 2023 10:34
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! In den Wochenberichten der AG Influenza wird regelmäßig über die ARE-Rate berichtet. Diese wird in Prozent angegeben. Leider kann ich keine Definition für „ARE-Rate“ finden: https://influenza.rki.de/Glossar.aspx Bitte teilen Sie mir mit, wie „ARE-Rate“ definiert ist, und wie sie geschätzt wird (siehe Seite 2 oben im Wochenbericht 2023/06 AGI RKI). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270895/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 21.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang t…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 21.02.2023
Datum
22. Februar 2023 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0005#0024. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 21.02.2023 - Az. 2.13.04/0005#0024. [#270895] Guten Tag! Meine Informationsfreiheitsanfrage „D…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 21.02.2023 - Az. 2.13.04/0005#0024. [#270895]
Datum
23. März 2023 09:42
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition ARE-Rate“ vom 21.02.2023 (#270895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Definition ARE-Rate“ [#270895]
Datum
22. April 2023 09:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270895/ Die Behörde antwortet mir seit zwei Monaten nicht, obwohl die Frage wirklich einfach ist und die gesetzliche Frist zur Antwort einen Monat beträgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270895.pdf Anfragenr: 270895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270895/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition ARE-Rate“ vom 21.02.2023 (#270895) wurde seit zwei Mona…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Definition ARE-Rate“ [#270895]
Datum
22. April 2023 09:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition ARE-Rate“ vom 21.02.2023 (#270895) wurde seit zwei Monaten nicht von Ihnen beantwortet. Die gesetzliche Frist beträgt lediglich einen Monat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0614 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Definition ARE-Rate“ [#270895] # IFG-721/009 II#0614
Datum
24. April 2023 15:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
39,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/009 II#0614 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren o.G. Antrag nach dem Informationsfreiheitsrecht (I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.02.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Az.: 2.13.04/0005#0024 / Definition ARE-Rate [#270895]
Datum
8. Mai 2023 17:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren o.G. Antrag nach dem Informationsfreiheitsrecht (IFG) können wir Ihnen folgende Auskunft erteilen. Wie aus dem von Ihnen zitierten öffentlich abrufbaren Wochenbericht erkennbar, entspricht die ARE-Rate der geschätzten Gesamtzahl akuter Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung in Deutschland, unabhängig von einem Arztbesuch. Die Rate in % kann auch als Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen verstanden werden. Zum Beispiel entspricht 1% = 1.000/100.000 Einw. Die methodische Durchführung der Schätzung ist öffentlich hier beschrieben: https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES2014.19.4.20684 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Für mich noch einmal zum Verständnis: Ich nehme an, dass der im Eurosurveillance-Ar…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.02.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Az.: 2.13.04/0005#0024 / Definition ARE-Rate [#270895]
Datum
12. Mai 2023 17:31
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Für mich noch einmal zum Verständnis: Ich nehme an, dass der im Eurosurveillance-Artikel verwendete Begriff ARI der deutschen Abkürzung ARE in den AGI-Wochenberichten entspricht? D.h. es werden GrippeWeb-Teilnehmer jeden Montag nach ihrem Befinden gefragt. Wenn also die ARE-Kurve wie aktuell auf "6" steht, dann haben 6% der Befragten geantwortet, dass sie gerade an Erkältungssymptomen leiden. Habe ich das richtig verstanden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270895/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-721/009 II#0614 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem RKI zu „Definition ARE-Rate“ [#270895] # IFG-721/009 II#0614
Datum
25. Mai 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
628,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-721/009 II#0614 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich habe dem RKI noch eine Nachfrage zum Verständnis gestellt, hoffe aber, dass das…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung wegen Ihrer Anfrage bei dem RKI zu „Definition ARE-Rate“ [#270895] # IFG-721/009 II#0614 [#270895]
Datum
25. Mai 2023 16:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe dem RKI noch eine Nachfrage zum Verständnis gestellt, hoffe aber, dass das RKI diese ohne Ihre erneute Intervention beantworten wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270895/

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Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 12.05.2023 zu o.G. Anfrage können wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 21.02.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Az.: 2.13.04/0005#0024 / Definition ARE-Rate [#270895]
Datum
31. Mai 2023 19:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 12.05.2023 zu o.G. Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Akute respiratorische Erkrankungen (akute Atemwegserkrankungen; ARE) entsprechen begrifflich dem in der englischen Fachsprache üblichen acute respiratory infection (ARI). Wir bitten Verständnis dafür, dass konkrete Fragen welche nicht auf amtliche Informationen gerichtet sind im Rahmen der Anfrage nach dem IFG nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen