Definition/Begründung § 40 SGB 6

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

die Deutsche Rentenversicherung hat mich an Sie verwiesen (https://fragdenstaat.de/anfrage/definition-begruendung-ss-40-sgb-6), daher sende ich Ihnen die identische Anfrage erneut,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine rechtliche Definition für »ständige Arbeit unter Tage«
- Die Begründung/Rechtsgrundlage für die folgende Aussage auf: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-Bergleute/altersrente-fuer-bergleute_node.html »25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben.«

Mir fehlt die Auffassungsgabe, woher diese Aussage kommt, da § 40 SGB 6 Arbeit unter Tage nicht als Bedingung auflistet und dies aus meiner Sicht somit keine Bedingung sein kann, da lediglich der Paragraf und die Rentenart wird so benannt, die Wartezeit bezieht sich auch nicht explizit auf die Arbeit unter Tage aus meiner Sicht. § 37 SGB 6 erwähnt hingegen explizite Bedingungen, anders als § 40, welcher § 37 ähnelt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Deutsche Rentenversicherung hat mich an Sie verwiesen (https://fragde…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Definition/Begründung § 40 SGB 6 [#284540]
Datum
24. Juli 2023 14:33
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Deutsche Rentenversicherung hat mich an Sie verwiesen (https://fragdenstaat.de/anfrage/definition-begruendung-ss-40-sgb-6), daher sende ich Ihnen die identische Anfrage erneut, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine rechtliche Definition für »ständige Arbeit unter Tage« - Die Begründung/Rechtsgrundlage für die folgende Aussage auf: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-Bergleute/altersrente-fuer-bergleute_node.html »25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben.« Mir fehlt die Auffassungsgabe, woher diese Aussage kommt, da § 40 SGB 6 Arbeit unter Tage nicht als Bedingung auflistet und dies aus meiner Sicht somit keine Bedingung sein kann, da lediglich der Paragraf und die Rentenart wird so benannt, die Wartezeit bezieht sich auch nicht explizit auf die Arbeit unter Tage aus meiner Sicht. § 37 SGB 6 erwähnt hingegen explizite Bedingungen, anders als § 40, welcher § 37 ähnelt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284540/
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnel…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Definition/Begründung § 40 SGB 6 [#284540]
Datum
24. Juli 2023 14:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Ihre E-Mail vom 24.07.2023 Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben kö…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.07.2023
Datum
25. Juli 2023 08:14
Status
Warte auf Antwort
1-10b5de5410b5d8bc00224597c12589f7.gif
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben können wir die Anfrage leider nicht weiter bearbeiten. Für die Weiterleitung Ihrer Anfrage vom 24.07.2023 an die entsprechende Fachabteilung benötigen wir die Daten der Person für die die Anfrage gestellt wurde. Bitte teilen Sie uns die Rentenversicherungsnummer und ein gegebenenfalls vorhandenes Bearbeitungskennzeichen ("BKZ" mit vierstelliger Nummer) mit. Sollten Sie keine Rentenversicherungsnummer haben, teilen Sie uns bitte folgendes mit: - den Vornamen und Namen - das Geburtsdatum - den Geburtsnamen - die aktuelle Adresse der Person um die es geht. Nach Eingang der Daten leiten wir Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung weiter. Ihre Ursprungsmail hängen Sie bitte unbedingt an Ihre Antwort. Alternativ können Sie auch unsere unten angegebene Servicerufnummer anrufen und Ihr Anliegen dort mit uns klären. Bitte beachten Sie: Ihre hier eingegangene Mitteilung wird aus Datenschutzgründen unsererseits gelöscht. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540] Guten Tag, Ich verstehe leider nicht wozu Sie die angeforderten Informat…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540]
Datum
25. Juli 2023 08:35
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich verstehe leider nicht wozu Sie die angeforderten Informationen benötigen, da diese Anfrage sich dem Erhalt von allgeimen Definitionen, welche Ihre Rentenversicherung halten müsste, richtet. Für eine Definition einer Wortgruppe und einer Erläuterung einer Rechtlichen Grundlage für eine Aussage Ihrerseits auf der Internetseite der DRV Bund, werden aus meiner Sicht keine Personenbezogenendaten benötigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284540/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540] Guten Tag, ich wollte mich erkundigen, ob meine E-Mail vom 25.7.2023 bei…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540]
Datum
1. August 2023 01:38
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wollte mich erkundigen, ob meine E-Mail vom 25.7.2023 bei Ihnen eingetroffen ist und sich in Bearbeitung befindet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284540/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540] Guten Tag, Ich verstehe leider nicht, wozu Sie die angeforderten Informa…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540]
Datum
5. August 2023 02:48
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich verstehe leider nicht, wozu Sie die angeforderten Informationen benötigen, da diese Anfrage sich dem Erhalt von allgemeinen Definitionen, welche Ihre Rentenversicherung halten müsste, richtet. Für eine Definition einer Wortgruppe und einer Erläuterung einer rechtlichen Grundlage für eine Aussage Ihrerseits auf der Internetseite der DRV Bund, werden aus meiner Sicht keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte senden Sie mir Empfangsbestätigung. [Hinweis: Eine inhaltlich identische E-Mail und eine Anfrage auf Erhalt einer Eingangsbestätigung wurde bereits vor Tagen an <<E-Mail-Adresse>> gesendet, aber ich habe noch keine Antwort erhalten, daher diese erneute E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>] Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284540/
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Eingangsbestätigung der Mail: AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540] Sehr << Antragsteller:in >> wi…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: AW: Ihre E-Mail vom 24.07.2023 [#284540]
Datum
7. August 2023 08:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Definition/ Begründung § 40 SGB 6 Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen vom 24.07.2023, in dem Si…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Definition/ Begründung § 40 SGB 6
Datum
10. August 2023 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
1-10715ca41071547c003c9498c1258a07.gif
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Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen vom 24.07.2023, in dem Sie um nähere Informationen zu der Wartezeit von 25 Jahren bitten. Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für den Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238 SGB VI). Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden nach § 51 Abs. 2 SGB VI in erster Linie Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet. Welche Arbeiten zu den ständigen Arbeiten unter Tage sowie diesen gleichgestellten Arbeiten gehören, definiert § 61 SGB VI. Darüber hinaus stellt § 254a SGB VI klar, dass die im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1992 überwiegend unter Tage ausgeübten Tätigkeiten ständige Arbeiten unter Tage sind. Im Weiteren werden auf die Wartezeit von 25 Jahren noch angerechnet: Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist (§ 244 Abs. 4 SGB VI) und Ersatzzeiten, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind (§ 51 Abs. 4 SGB VI in Verbindung mit § 254 SGB VI). Weitergehende Informationen können Sie den Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen im Literatursystem - Startseite (deutsche-rentenversicherung.de) entnehmen. Gebühren werden nicht erhoben. Freundliche Grüße