Definition/Begründung § 40 SGB 6
- Eine rechtliche Definition für »ständige Arbeit unter Tage«
- Die Begründung/Rechtsgrundlage für die folgende Aussage auf: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-Bergleute/altersrente-fuer-bergleute_node.html »25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben.«
Mir fehlt die Auffassungsgabe, woher diese Aussage kommt, da § 40 SGB 6 Arbeit unter Tage nicht als Bedingung auflistet und dies aus meiner Sicht somit keine Bedingung sein kann, da lediglich der Paragraf und die Rentenart wird so benannt, die Wartezeit bezieht sich auch nicht explizit auf die Arbeit unter Tage aus meiner Sicht. § 37 SGB 6 erwähnt hingegen explizite Bedingungen, anders als § 40, welcher § 37 ähnelt.
Information nicht vorhanden
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Datum5. Juni 2023
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7. Juli 2023
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