Definition "Cornern"
der Badischen Zeitung ist zu entnehmen, dass Sie eine Allgemeinverfügung erlassen haben, nach der "Cornern" in der Freiburger Innenstadt untersagt ist. Leider enthält diese Allgemeinverfügung keine Definition, was dieses Cornern überhaupt ist. Auch der Wikipedia-Artikel zum Thema ist hier sehr vage und spricht vom "Beisammensein und Trinken an einer Straßenecke". Weitere im Internet verfügbare Definitionen weichen ebenfalls ab. Die von Ihnen erwähnten "angekündigten Aktivitäten" sind mir nicht bekannt und damit ist mir nun als Bürger unklar, was Sie in Ihrer Allgemeinverfügung überhaupt verboten haben.
Bitte übersenden Sie mir dringend und noch dieses Wochenende eine genaue Definition des "Cornerns", damit wir gesetzestreuen Bürger uns auch an die Allgemeinverfügung halten können. So ist mir aktuell z.B. nicht klar, ob ich mich mit Freunden an einer Straße treffen und trinken darf, wo es gerade keine Ecke gibt. Zudem würde ich Sie dringend bitten entsprechende Verfügungen in Zukunft so konkret zu definieren, dass sie für die Bevölkerung auch verständlich sind.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. September 2023
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10. Oktober 2023
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