Definition Klarnamen-Emailadresse
Anfrage an:
Bundespolizeipräsidium
- Schulungsunterlagen oder Richtlinien zur Klarnamen-Eigenschaft von Emailadressen zur Nutzung für IFG-Anfragen
In ihrer Antwort auf eine Anfrage nach IFG (abrufbar via https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-fahndungen-2022/887670/anhang/information-name_geschwaerzt.pdf) fordern sie die antragsstellende Person zur Nutzung einer "Klarnamen-Email-Adresse" auf. Dabei wird nicht näher definiert, welche Emailadressen die angeforderte Eigenschaft erfüllen.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum5. April 2024
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7. Mai 2024
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