Definition und Auswirkungen des Polizeialarms

woraus definiert sich der -in der offiziellen Berichterstattung der vegangenen 24 Stunden etablierte- Begriff des "Polizeialarms".

Wo ist der rechtliche Rahmen zum Polizeialarm geregelt?

Welche auswirkungen hat die Ausrufung des selbigen und gehen der Ausrufung etwaige erweiterungen der polizeilichen Befugnisse wie bsp. beim Polizeilichen Notstand einher?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: woraus definiert…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Definition und Auswirkungen des Polizeialarms [#11329]
Datum
14. September 2015 11:51
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
woraus definiert sich der -in der offiziellen Berichterstattung der vegangenen 24 Stunden etablierte- Begriff des "Polizeialarms". Wo ist der rechtliche Rahmen zum Polizeialarm geregelt? Welche auswirkungen hat die Ausrufung des selbigen und gehen der Ausrufung etwaige erweiterungen der polizeilichen Befugnisse wie bsp. beim Polizeilichen Notstand einher?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Bearb…
Von
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Betreff
WG: 09-0992_Definition und Auswirkungen des Polizeialarms [#11329]
Datum
9. Oktober 2015 17:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Bearbeitung Ihres Vorgangs wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie die Zeitverzögerung zu entschuldigen.. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Definition und Auswirkungen des Polizeial…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 09-0992_Definition und Auswirkungen des Polizeialarms [#11329]
Datum
19. Oktober 2015 14:55
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Definition und Auswirkungen des Polizeialarms" vom 14.09.2015 (#11329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Antrag vom 14.09.2015 Anbei der Scan
Von
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 14.09.2015
Datum
27. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1018,3 KB
Anbei der Scan